Am 5. April wurde der Leiter des Grosny-Büros der Menschenrechtsorganisation „Memorial“ Ojub Titijew, vom SIZO (Untersuchungsgefängnis) in die Strafkolonie Nr. 3 in Argun verlegt, wo er seine Strafe verbüßt.
„Nach dem Transfer wurde Ojub unter Quarantäne gestellt, aber nächste Woche hoffen wir, ihn in der Kolonie besuchen zu können“, sagte Oleg Petrowitsch Orlow, Leiter des Rechtszentrums der Menschenrechtsorganisation „Memorial“. – „Ich denke, Ojub wird erleichtert aufseufzen, weil das Haftregime in der Siedlung der Kolonien viel freier ist als im SIZO. Zum Beispiel können Verwandte sowie Kollegen ihn besuchen, und das ist gerade jetzt sehr wichtig. Auf der anderen Seite gibt es hier auch Gefahren. In der Strafkolonie ist es einfacher, Provokationen gegen Ojub zu organisieren.“
Am 18. März befand Madina Zaynetdinova, Richterin des Stadtgerichts Schali, Titijew wegen Verbrechen nach Artikel 228 Absatz 2 (Drogenbesitz in großem Umfang) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation und verurteilte ihn zu vier Jahren Gefängnis, wobei die Strafe in einer Strafkolonie zu verbüßen sei .
Memorial betrachtet den Fall als fingiert, Titijew wird von der NGO als politischer Gefangener anerkannt.
Mehr über die Lebensgeschichte von Ojub Titijew, die Fälschung seines Falles und die Chronik der Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern im Nordkaukasus erfahren Sie beim Sonderprojekt von Memorial.
Anmerkung: Der einzige deutsche Politiker welcher sich aktiv vor Ort für Ojub Titijew einsetzte, war Nils Schmid von der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD). Herr Julian Hans der Autor des Artikels war ebenfalls einer der wenigen anwesenden deutschen Journalisten beim Prozess in Schali und verwies auf die Kontinuität der Verfolgung von Dissidenten durch fingierte Drogenvorwürfe wie im Fall von Schalaudi Gerijew und Ruslan Kutajew.
10 Fakten weshalb der Fall eine Fälschung ist.
Fakt 1. Die Strafverfolgungsbehörden haben die Aussage von Titijew nicht überprüft, dass die Polizei ihm die Drogen untergeschoben hat.
Laut der Polizei sah der Verkehrspolizist Alikhan Garajew zufälligerweise die Marihuana Knolle auf der vorderen Fußmatte in Ojubs Auto inklusive der schwarze Tasche unter dem Sitz, als seine Gruppe Titijews Auto anhielt, entweder um die Dokumente zu überprüfen oder weil sein Abblendlicht nicht eingeschaltet war. [Bei den beiden Verhaftungen wurden unterschiedliche Angaben gemacht]
Titijew sagt, er sei an diesem Morgen zweimal festgenommen worden. Zum ersten Mal wurde er von Angestellten in einer grünen Tarnuniform mit der Aufschrift GBR gestoppt, welche ihm Drogen unterschoben aber ohne Zeugen „entdeckten“. Daraufhin wurde er in die Abteilung des Innenministeriums in Kurtschaloi gebracht. Dort sagte die Polizei, dass die Inhaftierung illegal sei, weil nicht durch Zeugen bestätigt. Daher wurde er in Begleitung eines Angestellten an den Ort der ersten Verhaftung zurückgebracht, sie stoppten den Wagen erneut, „fanden“ die Drogen zum zweiten Mal inklusive Zeugen und nahmen ihn erneut in Haft – diesmal ganz nach Protokoll.
Diese zweite Inhaftierung ist durch die Ermittlungen sowie Staatsanwaltschaft bestätigt, doch Sie bestreiten natürlich, dass dies eine Dramatisierung sei.
Wessen Version zutreffend ist, mussten die Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses, in dem Titijew am 11. Januar 2018 eine Erklärung zum Unterschieben der Drogen verfasst hatte, bereits vor der Verhandlung herausfinden.
Seine Argumente wurden länger als drei Monate geprüft. Die Ermittler weigerten sich mehrmals ein Verfahren einzuleiten – die höheren Behörden wiesen diese Entscheidungen stets zurück. Der letzte Antrag ist auf den 25. April datiert. Anwalt Titijew legte vor Gericht Berufung dagegen ein, jedoch ohne Erfolg.
Der Präsidialrat für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte (HRC) untersuchte die Unterlagen der Prüfung und kam zu dem Schluss, dass die Prüfung mit Gesetzesverstößen durchgeführt wurde und sie unvollständig sowie ineffektiv sei. Darüber hinaus wurden die Umstände gar nicht geprüft, deren Feststellung beweisen würde, dass der Fall gefälscht sei. Der Ermittler bestritt die Behauptungen von Titijew, die sich ausschließlich auf die Aussagen der Beamten stützte, denen Ojub vorgeworfen hatte, ihm Drogen untergeschoben zu haben.
Tatsächlich wurde der Gegenstand der Überprüfung geändert – diese ist nur auf den Nachweis der Schuld von Titijew ausgerichtet. Am 15. Februar 2018 schrieb der Ermittler in einer Erklärung zur Weigerung, ein Strafverfahren einzuleiten: „Die Schuld von Titijew bei der Begehung des mutmaßlichen Verbrechens wurde durch Aussagen von Zeugen und anderem Material des Strafverfahrens bestätigt.“ Auf diese Weise verletzte das Verfahren das Gesetz und die russische Verfassung, nach der eine Person nur durch ein Urteil verurteilt werden kann.
Der HRC schickte den Bericht an die Generalstaatsanwaltschaft. Von dort wurde er an den tschetschenischen Staatsanwalt delegiert, wo er [unter anderen Akten] begraben wurde.
Fakt 2. Der Anwalt Sultan Telkhigov durfte seinen Mandanten sechs Stunden lang nicht sehen.
Am 9. Januar erfuhren die Kollegen von Titijew schnell aus inoffiziellen Quellen, dass er in Kurtschaloi festgehalten wurde. Der Anwalt von Telkhigov, ein Angestellter der Grosny-Vertretung, ging sofort dorthin. Die Polizei sagte jedoch, dass sie Titijew nicht [inhaftiert] habe und ließ ihn nicht in die Station.
Die offizielle Bestätigung, dass Titijew in der OMVD von Kurtschaloi ist, erhielt seine Kollegen erst gegen 17:00 Uhr – nachdem sich die Menschenrechtskommissarin der Russischen Föderation Tatjana Moskalkowa und der HRC-Vorsitzende Michail Fedotow an die tschetschenischen Behörden gewandt hatten.
Der Anwalt durfte Titijew erst gegen 19:00 Uhr sehen. Zuvor wurden mehrere Ermittlungsverfahren gegen Ojub ohne die Beteiligung eines Anwalts durchgeführt, insbesondere die Abstriche an seinen Händen. [Die Probe der Fingernägel war negativ und aufgrund der Möglichkeit des DNA Vergleichs, ist eine Fälschung des Handabdrucks aus forensischer Perspektive einfacher.] Die Untersuchung fand später Spuren von Drogen, diese Probe wurde nach Ansicht des Angeklagten höchstwahrscheinlich ersetzt. Titijew wurde aus dem Büro des Ermittlers gebracht bevor die Tupfer in Umschläge verpackt waren. Die forensisch-narkologische Untersuchung Ojubs selbst, die in dem Drogenbehandlungszentrum durchgeführt wurde, ergab, dass sich in seinem Organismus keine Drogen befanden.
Fakt 3. Die Videokameras auf der Polizeistation und auf Weg Titijews Weg vom Ort der Festnahme zur OMVD „haben nicht funktioniert“.
Es war leicht zu sehen, wie oft Ojub tatsächlich verhaftet wurde – einmal oder zweimal – es lohnt sich, die Aufnahmen der Sicherheitskameras zu betrachten, welche im Gebäude und in der OMVD von Kurtschaloi installiert sind.
Auf dem Weg des Menschenrechtsaktivisten vom Ort der Festnahme zur OMVD sind 15 weitere Kameras installiert: auf den Gebäuden der örtlichen FSB-Abteilung, der staatlichen Landwirtschaftsbank RusAg, der Sparkasse, Kurtschaloi Kreisverwaltung, die Abteilung Pensionskasse, Staatsanwaltschaft, dem Haus der Kultur, „Chechenenergo“, der Abteilung für Arbeit und soziale Sicherheit), privaten Geschäften, Apotheken, Friseure etc.
Die Verteidigung von Titijew beantragte die Beschlagnahmung dieser Videos. Der Ermittler sagte aus, dass alle Kameras mit Ausnahme einer Kamera am 9. Januar nicht funktionierten, hauptsächlich aufgrund einer Panne. Nur die Kameras des FSB-Gebäudes sind von diesem massiven Geräteausfall verschont worden, nahmen jedoch angeblich nur „das Geschehen rund um den Zaun“ auf.
Unter den Bedingungen einer solchen „blinden“ Videoüberwachung könnten Terroristen Kurtschaloi in die Luft jagen und unbemerkt bleiben.
Während der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens fragten die Anwälte nach einer Untersuchung der Kameras um zu verstehen; ob sie wirklich repariert werden mussten, ob und in welcher Weise und warum sie beschädigt wurden und ob die Aufnahmen absichtlich zerstört wurden. Ermittler sowie Gericht lehnten dies ab.
Die Anwälte wollten diese Fragen an die Eigentümer privater Einrichtungen und an die Mitarbeiter der OMVD richten, die das Gerät warten. Das Gericht lehnte es jedoch ab, sie zum Verhör vorzuladen.
Fakt 4. Weder die Untersuchung noch das Gericht prüften, ob ein Polizist versehentlich »verdächtige« Gegenstände in Titijews Auto sehen konnte.
Die Anwälte glauben, dass Inspektor Garajew von der Stelle an der er stand, die Marihuana Knolle und den Beutel in Ojubs Auto nicht sehen konnte.
Auf Ersuchen der Verteidiger führte der Ermittler ein Untersuchungsversuch durch, welcher die Umstände des „Nachweises verbotener Substanzen“ nachstellen sollte. Titijew und seine Anwälte beteiligten sich nicht daran und die Ergebnisse des Experiments wurden ihnen erst nach Abschluss der Voruntersuchung bekannt gegeben. Die Tatrekonstruktion bestätigte die Aussage des Polizisten.
Bei der Analyse der während des investigative Experiment Experiments aufgenommenen Fotos kam die Verteidigung jedoch zu dem Schluss, dass die Umstände der Ereignisse vom 9. Januar nicht rekonstruiert wurden.
1. Der Statist, der die Rolle von Garajew spielt, ist ein Kopf kleiner als dieser.
2. Anstelle von Marihuana verwendeten sie Koriander, und die Budds (Knollen) sind deutlich grösser als diejenigen in Titijews Auto.
3. Auf den Autositzen waren am 9. Januar lose Bezüge, die den Raum darunter abdeckten und während des Versuchs enge Lederbezüge.
Bei der Verhandlung forderte die Verteidigung ein neues Untersuchungsexperiment, bei dem diese Mängel beseitigt würden. Der Richter lehnte dies ab.
Fakt 5. Die einzige Person, die angeblich zweimal sah, wie Titijew Marihuana rauchte, hat ihn nicht erkannt.
Der Zeuge Amadi Baschanov erkannte Ojub am 26. Januar 2018 nicht in der Gruppe von Statisten bei der Identifizierung. Dies spiegelte sich im Protokoll wider. Die Teilnehmer des Ermittlungsverfahrens, einschließlich der Zeugen, unterzeichneten dieses Dokument.
Gleich am nächsten Tag begannen die Ermittler, die für sie ungünstigen Ergebnisse der Gegenüberstellung zu wiederholen. Laut Gesetz kann eine solche Untersuchung nur einmal durchgeführt werden – der Zeuge wird entweder identifiziert oder die Person erkennt ihn nicht. Die Ermittlungen im Fall Titijews fanden auch dafür einen Ausweg – Sie stellten es so dar, als hätte der Zeuge Ojub tatsächlich identifiziert und nur ein inkompetenter Ermittler dies falsch protokolliert habe.
Der Ermittler und die Zeugen wurden in den Status von Zeugen versetzt. Bei der Gegenüberstellung mit Titijew behaupteten sie schlicht, dass Baschanov ihn anerkannt habe. Diese Zeugenaussagen wurden zu einem der wichtigsten „Beweise“ im Fall.
Fakt 6. Zu viele verdächtige Unfälle sind mit von Amadi Baschanovdem wichtigsten »Zeugen« der Anklage verbunden.
Die offizielle Version der Ereignisse vom 9. Januar: Nach Angaben der Ermittler sah Baschanov auf einer Taxifahrt zufällig ein Foto des verhafteten Titijew auf dem Telefon eines Mitfahrenden. Er erinnerte sich, dass er diesen unbekannten Mann bereits zweimal im Zentrum Grosnys gesehen habe – angeblich hätte er geraucht und von ihm sei Haschischgeruch ausgegangen.
An diesem Tag traf Baschanov ebenfalls „zufällig“ Rizvan Sulejmanov, den stellvertretenden Leiter der Untersuchungsabteilung des Polizeireviers in Grosny [der ihn in der Vergangenheit selbst mit Betäubungsmittel verhaftet hatte] und erzählte ihm davon.
Sulejmanov traf an diesem Tag seinerseits „zufällig“ drei operative Ermittler, die in dem Verfahren gegen Titijew arbeiteten und gab diesen weiter, was Baschanov erzählt hatte. All dies geschah „zufälligerweise“ an dem Tag vor Titijews Verhaftung. Am nächsten Tag wurde Baskhanov bei der OMVD des Bezirks Kurtschaloi verhört.
Während des Verhörs vor Gericht verstrickte sich der »Schlüsselzeuge« in zahlreiche Widersprüche. Der Zeuge wurde zweimal (2015 und 2016) wegen Drogenhandels zur strafgesetzlichen Verantwortung gezogen, erhielt allerdings beide Male keine Gefängnisstrafe. Das ist ein für Tschetschenien erstaunliches Vorkommnis, weil in der Regel vier Jahre für diese Art von Verbrechen gegeben werden. Die Verteidigung Titijews ist sich sicher, dass Baschanov mit den Ermittlern zusammenarbeitet, um Zugeständnisse bei seine Verbrechen zu erhalten. [Er selbst war ua. vom 19. Oktober bis zum 14. Dezember auf der föderalen Fahndungsliste, weil er – entgegen den Bedingungen einer Bewährungsstrafe – in eine andere Stadt gefahren war.]
Vor Gericht verhielt sich Baskhanov wie eine Person, die unter dem Einfluss starker Drogen stand: Seine Pupillen waren geweitet, seine Reaktion verlangsamt, schwitze stark und seine Pupillen waren geweitet. Die Verteidigung forderte das Gericht auf, zu überprüfen, ob er während des Zeugnisses unter dem Einfluss von Drogen war.
Die Richterin stellte jedoch fest, dass sie keinen Grund sieht dies zu überprüfen und sagte: „Vielleicht ist dies nur seine Art zu kommunizieren“. Baschanov selbst sagte: „Ich bin lange nicht berauscht gewesen. Ich habe im Dezember letzten Jahres zum letzten Mal Nasway (milde Betäubungsmittel) verwendet, aber danach wurde ich sauber“.
Nach der Hälfte des Verhörs wandte er sich auf tschetschenisch an die Übersetzerin: „Sagen Sie Ihnen, sie sollen mich gehen lassen, es geht mir sehr schlecht. Ich bin völlig verschwitzt, ich falle gleich um!“
Nach den Worten der bei Gericht Anwesenden verschwand er in der Pause sofort in der Toilette, danach saß er auf einer Bank im Hof und man konnte sehen, dass er zitterte. Dann kam er unerwartet schnell zu sich und setzte seine Aussage munter fort. Die Richterin weigerte sich, ihn auf Drogenkonsum überprüfen zu lassen.
Fakt 7. GBR als Geistereinheit? Die Staatsanwaltschaft behauptet, Titijew sei nur einmal festgenommen worden und zwar von Verkehrspolizisten. Eine Zweite Verhaftung durch die Schnelle Eingreiftruppe (GBR) wird genauso wie deren Existenz durch die Staatsanwaltschaft bestritten.
Nach den Worten der Polizisten trägt niemand grüne Tarnanzüge mit der Aufschrift GBR – es werden nur blaue, offizielle Polizeiuniformen getragen (in diesen kamen die meisten auch ins Gericht). Außerdem hätten sie keine Dienstwagen in Tarnfarben gesehen.
Allerdings wurde in den Accounts der Zeugen in den sozialen Netzwerken eine Vielzahl an Fotografien gepostet, auf denen sie ihren Dienst in Uniformen der GBR leisten. Der Leiter der Polizei in Kurtschaloi Rustam Aguev veröffentlichte bei Instagram regelmäßig Videofilme, auf denen Mitarbeiter seiner Abteilung ihren Dienst taten im Tarnanzug mit der Aufschrift GBR in Autos mit identischer Aufschrift. Anschließend löschte er die Bilder, aber es blieben Kopien erhalten.
Als die Anwälte den Inspektor der Mobilen Staffel der Polizei Kurtschaloi Musip Madarov nach seinen Aufnahmen auf Instagram in der Uniform der GBR (später hatte er sie gelöscht) befragten, erklärte dieser, dass er diese Uniform lediglich zuhause anziehen würde, nur einmal habe er sie im Dienst getragen.
Der Mitarbeiter der Verkehrssicherheit Alichan Garaev, Teil der Gruppe, die Ojub beim zweiten Mal festnahm, entfernte aus seinem Account bei Instagram eine Collage mit Kollegen in Tarnuniform sowie ein Foto von sich selbst und dem Chef der Polizeistation vor dem Hintergrund des Dienstwagenparkplatzes, auf dem Autos in Tarnfarben zu sehen sind. In offiziellen Quellen der Republik Tschetschenien wurden ebenfalls Belege dafür gefunden, dass die Schnelle Eingreiftruppe völlig legal im Rahmen des MVD existiert. Unter den Unterlagen des Verfahrens befinden sich Dokumente aus dem Polizeirevier, die bestätigen, dass es Autos in Tarnfarben gibt.
Pressemitteilung auf der offiziellen Website des Innenministeriums.
Der letzte Absatz lautet wie folgt: „Ruslan Alkhanov hat die Einsatzbereitschaft Schnellen Eingreifgruppe überprüft, das sich rund um die Uhr im Einsatz befindet, wenn Komplikationen in der Einsatzsituation auftreten. Der Minister hat die Besatzung der GBR-Mitarbeiter persönlich kennengelernt und deren Ausrüstung und Waffen überprüft.“
Auf dem Foto sehen wir den Innenminister der Tschetschenischen Republik Ruslan Alkhanov und den Chef der Kurtschaloi OMVD, die sich den Sicherheitskräften in grüner Tarnung stellen.
Fotos aus den sozialen Netzwerken der Polizei, insbesondere der Chef von OMVD Rustam Aguev. Auf dem Stab posieren OMVD-Offiziere in getarnten Uniformen mit Streifen der GBR auf dem Hintergrund von Tarnfahrzeugen mit der Aufschrift GBR.
Siehe auch Videos, die von Instagram Account von Aguev heruntergeladen wurden.
Einige der Fotos wurden bereits gelöscht, aber die Verteidiger konnten die Konten beim Notar prüfen. Sie haben zweimal beantragt, dass das Gericht diese Materialien hinzufügt, und zweimal wurde sie abgelehnt – die Fotos waren angeblich für den Fall irrelevant. Inzwischen argumentieren sie unbestreitbar, dass Dutzende von Polizeibeamten von Kurtschaloi vor Gericht absichtlich falsche Aussagen gemacht haben.
Fakt 8. Die wesentlichen materiellen Beweise, nämlich die Verpackung und das Klebeband, sind unzulässige Nachweise.
Laut den Unterlagen fand die Polizei am 9. Januar bei der Untersuchung des Wagens von Titijew eine schwarze Plastiktüte, in der sich eine weitere Tasche befand, und darin befand sich die Drogen. Verpackt und versiegelt in einer weiteren Packung – insgesamt also drei.
Es wurden jedoch nur zwei Pakete zu den Experten gebracht – eines der inneren Pakete ist verschwunden. Nach dem Abzug wurde das Paket offenbar geöffnet und es wurden einige Manipulationen vorgenommen, welche in der Akte nicht berücksichtigt wurden.
Da die Untersuchung damit gegen die grundlegenden Regeln für den Umgang mit den materiellen Beweisen verstoßen hat, beantragte die Verteidigung, dass das Gericht diese für unzulässig erkläre. Der Richter lehnte dies ab.
Außerdem stellten die Experten, die das Paket untersuchten, einen neuen materiellen Beweis vor, der nicht vom Tatort war. Dies ist ein Klebeband, das angeblich aus irgendeinem Grund mit dem Betäubungsmittel von unten an den Beutel geklebt wurde. Das Klebeband wurde separat untersucht, Ojubs Haar wurde darauf gefunden.
Bei der Verhandlung erzählte Titijew, wie die Polizei diese »Beweise« erhielt. Am 10. Januar holte man Ojub erneut auf die Polizei nach Kurtschaloi und forderte ihn auf, zu gestehen. Er weigerte sich. Daraufhin zog man neue Mitarbeiter hinzu.
Diese setzten Ojub auf einen Stuhl, fesselten seine Hände hinter dem Rücken mit Handschellen und verbanden ihm den Mund mit Klebeband. Erneut verlangten sie ein Geständnis. Doch Ojub bezichtigte sich nicht selbst. Kurz darauf kam ein weiterer Mitarbeiter in den Raum, beschimpfte die anderen und befahl ihnen, Titijews Fesseln zu lösen. Das Klebeband rissen sie Ojub mit Haaren daran herunter.
Diesen Streifen mit dem genetischen Material Titijews klebten sie auf das Drogenpaket aus dem Auto. Vor Gericht sagte Ojub aus, dass die demonstrative Vorbereitung einer beabsichtigten Folter in Szene gesetzt wurde, um Haare von ihm zu erhalten.
Die Anwältin Marina Dubrovina bat um Experten, die den Klebestreifen untersuchten. Sie könnten herausfinden, wann und von wem sie dieses Band erhalten haben, wie es verpackt wurde usw. Der Richter lehnte dies ab.
Als Anwälte die Drogentasche vor Gericht untersuchten, bemerkten sie, dass sich darin keine Klebstoffspuren befanden. Außerdem ist es unmöglich, das an der Verpackung angebrachte Klebeband abzureißen, ohne die Verpackung zu beschädigen. In der Zwischenzeit gab es bei den vor Gericht untersuchten Paketen keine derartigen Schäden.
Dubrovina bot an, das Klebeband direkt vor Gericht auf die Verpackung zu kleben, abzureißen und das Ergebnis anzusehen. Der Richter weigerte sich, ein solches Experiment durchzuführen.
Fakt 9. Der Richter fragte nicht für die Abrechnung/Kontaktdaten von Titijews Telefonen
Titijew behauptet, als er am 9. Januar zur Arbeit ging, habe er unter anderem drei Mobiltelefone dabei. Die Polizei brachte sie bei ihrer ersten Festnahme mit; In der zweiten Etappe hatte Ojub sie nicht mehr. Sie sind spurlos verschwunden.
Der Leiter von „Memorial“ Oleg Orlow teilte dem Gericht mit, dass alle Mitarbeiter nach den Regeln der Organisation verpflichtet sind, ihre Mobiltelefone während der Arbeitszeit eingeschaltet zu lassen (mit Ausnahme vorher vereinbarter Situationen, was an diesem Tag nicht der Fall war). Titijew hat diese Regel stets streng befolgt.
Am Morgen des 9. Januar riefen Familie, Freunde und Kollegen mehrmals Titijew an – Anrufe waren möglich, aber Titijew antwortete nicht. Die Daten würde helfen, festzustellen, wo sich die Telefone am Tag der Inhaftierung und an den nächsten Tagen befanden.
Die Verteidigung bat das Gericht, die Kommunikationsgesellschaft nach Einzelheiten der Netzverbindung von Titijews mobilen Telefonen zu fragen. Der Richter lehnte dies ab.
Fakt 10. Drogen wurden in der Gedenkstätte in Grosny „gefunden“, von der Staatsanwaltschaft jedoch nicht gegen Titijew eingesetzt
Am 19. Januar, 10 Tage nach der Verhaftung, fand die Polizei auf dem Balkon der Menschenrechtsorganisation in Grosny zwei nicht gerauchte „Plants“ und einen selbstgebastelten Aschenbecher. Eine dieser Zigarren soll aus Ojubs Papier gerollt sein.
Die Untersuchung ergab, dass Marihuana in den „Plants“ enthalten ist aber keine Fingerabdrücke auf den Zigarren oder dem Aschenbechern gefunden wurden.
Keiner der Mitarbeiter der Grosny-Vertretung raucht. Manchmal kamen Journalisten, die auf Besuch waren zum Rauchen auf den Balkon, aber sie kippten die Asche und Zigarettenkippen in Papiertüten, die dann weggeworfen wurden. Aschenbecher auf dem Balkon gabs es keine. Keiner derer, die nach der Festnahme von Titijew ins Büro kamen, sah dort »Plants« oder Aschenbecher.
Auf diesem offenen Balkon – gemeinsam für drei Wohnungen, geteilt durch dünne Trennwände – kann man alles platzieren. Und wenn Sie sich daran erinnern, dass bei der ersten Verhaftung die Schlüssel zum Büro und samt seinen Notizen Titijew abgenommen wurden, wird klar, woher der Wind weht.
Materialien zu dieser Episode sind in dem Fall, aber die Untersuchung sollte nicht dazu führen, dass sie Beweise dafür liefern. Realisierten die Fälscher, dass sie es mit der Quantität übertrieben hatten und nicht mit der Qualität der „Beweise“ gearbeitet haben?
Es wäre absurd zu versuchen, diese Zigarren Titijew anzuhängen – sie hätten im Januar im regnerischen Grosny kaum für mindestens 10 Tage auf dem Balkon liegen können und so sauber und trocken bleiben, wie von der Polizei vorgefunden.
Fazit
Es wäre möglich, mit Fälschern zu kämpfen, insbesondere mit einem solchen Team professioneller Anwälte wie den Anwälten Marina Dubrovina, Peter Zaikin und Ilya Novikov. Dies ist jedoch nur unter einer Bedingung möglich – wenn das Gericht an der Untersuchung aller widersprüchlichen Fassungen interessiert ist.
Madina Zaynetdinova, die Richterin des Gerichts in Schali, ist der Befangenheit schwer verdächtigt. Der Prozess der Anklageschrift ist offensichtlich. Von den 30 Anträgen der Verteidigung, die auf die Umstände des Falles, die Beseitigung der Widersprüche und Mängel der Ermittlungen abzielten, erteilte die Richterin nur 3. Dies auch nur weil die Ablehnung eine unmittelbare Verletzung der Strafprozessordnung bedeuten würde. Die Verteidigungsseite forderte Richterin Madina Zainetdinova heraus. Diese lehnte eine Anfechtung ab.