Afghane stach 22-Jähriger in Wien-Währing fünf Mal in den Kopf, nachdem sie sich getrennt hatten.

Wien. Zu lebenslanger Haft ist am Montagabend ein 27-jähriger Afghane von einem Wiener Schwurgericht verurteilt worden, nachdem er seiner Ex-Freundin in Währing fünf Mal mit einem Klappmesser in den Kopf gestochen hatte. Die 22-Jährige überlebte wie durch ein Wunder, ist aber seither halbseitig gelähmt und ein Pflegefall.

Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes fiel einstimmig aus. „Für eine solch brutalste und auf grausame und heimtückische Weise begangene Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden“, legte Richter Georg Olschak in der Urteilsbegründung dar. In die Strafbemessung seien auch generalpräventive Erwägungen eingeflossen: „Es muss ein für alle Mal klar gestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht.“

Die Rechtsvertreterin der Betroffenen, Irene Oberschlick, die sich dem Strafverfahren angeschlossen hatte, bekam ein Schmerzengeld von 50.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der Afghane für zukünftige Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die Bluttat hatte sich am 12. Juli 2016 an der U-Bahn-Station Währinger Straße ereignet. Der Angeklagte war eigenen Angaben zufolge als Musiker und Poet vor den Taliban nach Österreich geflüchtet, wo er der um fünf Jahre jüngeren Frau, mit der er entfernt verwandt ist, als Verlobter vermittelt wurde. Die Verlobung scheiterte allerdings, weil der Mann, der sich in Wien als Hilfsarbeiter verdingte, die von der Familie der jungen Frau geforderten 11.000 Euro nicht aufbringen konnte. Die beiden Afghanen führten daher eine heimliche Beziehung, die sich zusehends verdüsterte, weil die Lebensstile der zwei immer mehr auseinanderdrifteten.

Musterbeispiel für Integration
Während der Mann zu arbeiten aufhörte, von der staatlichen Fürsorge lebte und sich hochprozentigem Alkohol und Cannabiskraut hingab, holte die junge Afghanin den Schulabschluss nach, ließ sich zur Kindergärtnerin ausbilden, besuchte eine Fahrschule und am Abend einen Englisch-Kurs. Außerdem legte sie das Kopftuch ab. Die Staatsanwältin bezeichnete ihren Werdegang als „Musterbeispiel einer gelungenen Integration“.

„Sie hat sich vorgestellt, in Österreich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Der Angeklagte hat ihren Traum zerstört“, berichtete Opfer-Vertreterin Oberschlick.

Nachdem sie ihrem Freund mitgeteilt hatte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die 22-Jährige mit bereits gezücktem Klappmesser ab. Zuvor hatte der Angeklagte seiner „Zweitfreundin“, die er an einem Ziegelteich am Wienerberg kennengelernt hatte („Sie war betrunken, ich war high. Wir haben gekuschelt“) per SMS angekündigt, er werde die 22-Jährige töten, weil diese ihn „verarscht“ hätte.

„Ich denke, ich bin schuldig, weil, ich fast einen Menschen umgebracht habe. Zum Glück hat sie es überlebt“, meinte der Angeklagte. Die 22-Jährige ist mittlerweile in der Lage, mit Hilfe einer Krücke langsam, aber doch und vor allem ohne fremde Hilfe zu gehen.

 

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