Wir gehen den Fragen nach: Wie hoch ist die Mindestgeschwindigkeit auf Österreichs Autobahnen? Und welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

23.02.2016  Online Redaktion

Ja, es gibt eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn und nicht nur dort, es ist also möglich, dass zu langsames Fahren einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt. Und: Gerade auf Autobahnen kann eine unangepasste, zu geringe Geschwindigkeit nicht nur den Verkehrsfluss stören, sondern auch zu Unfällen führen.

MINDESTGESCHWINDIGKEIT AUF DER AUTOBAHN

Weiters sieht die österreichische Gesetzgebung vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen. In manchen Situationen kann eine stark reduzierte Geschwindigkeit selbstverständlich geboten sein, wenn dies die Verkehrs- oder Wetterlage erfordert. Beispielsweise bei starkem Regen, Nebel oder bei Eis- bzw. Schneefahrbahn. Aber: Wenn keine solchen triftigen Gründe dafür vorliegen, muss die Geschwindigkeit so angepasst werden, dass andere Verkehrsteilnehmer eben nicht behindert oder gefährdet werden.

MINDESTGESCHWINDIGKEIT LAUT GESETZGEBUNG BZW. STVO

StVO, Paragraph 20, Absatz 1: “Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. … Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert.

VERKEHRSSCHILDER, DIE DIE MINDESTGESCHWINDIGKEIT REGELN

Vereinzelt gibt es auf Österreichs Straßen Verkehrsschilder, die die Mindestgeschwindigkeit für einen Streckenabschnitt vorgeben. Dabei gilt: Wer wegen der Eigenschaften des Fahrzeuges (z.B. wegen Bauart oder Ladung) nicht so schnell fahren kann, darf eine solche Straße auch nicht befahren. (Ausnahme: die Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse machen eine geringere Geschwindigkeit erforderlich)

Mindestgeschwindigkeit-Oesterreich-30

DAS BEDEUTET IN DER PRAXIS?

Ein Autofahrer der mit nur 50 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, weil er die Landschaft betrachten und genießen möchte, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h theoretisch erreichen kann. Bei normalen Verkehrs- und Wetterverhältnissen stellt er in dem Fall eine Behinderung (Gefährdung) für die übrigen Verkehrsteilnehmer dar und hat dafür keinen triftigen Grund.

DIESE STRAFEN KÖNNEN VERHÄNGT WERDEN

  • Es gibt keine exakte Zahl oder einen Prozentwert, um wie viel die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit unterschritten werden darf. Zu viele unterschiedliche Situationen und Umstände sind denkbar, sodass die Einschätzung, ob die gewählte Geschwindigkeit zu langsam ist und den Verkehrsfluss behindert, den Exekutivbeamten obliegt.
  • Tatsächlich können also für zu langsames Fahren auch Strafen ausgesprochen werden, allerdings dürfte die Strafhöhe im Normalfall eher keine abschreckende Wirkung haben. Zudem sind verhängte Strafen für zu langsames Fahren in Österreich eher selten.
  • Theoretisch sind Organstrafverfügungen bzw. Anonymverfügungen ab 20 Euro möglich, Geldstrafen bis zu 726 Euro sind nur dann vorgesehen, wenn man deutlich zu langsam unterwegs ist und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich behindert.

REGELUNG IN DER SCHWEIZ

In der Schweiz werden derartige Vergehen folgendermaßen geregelt: Seit 1.1.2016 dürfen auf 3-spurigen Autobahnen die äußerste Spur nur mehr Fahrzeuge benutzen, die zumindest 100 km/h fahren dürfen. Womit „schwere Motorwagen“, also Fahrzeuge über 3,5 Tonnen von dieser Spur ausgeschlossen wurden.

 

https://autorevue.at