Nach der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im Zeitraum von Januar 2017 bis Februar 2019 insgesamt 7.462 tschetschenische Volkszugehörige mit russischer Staatsangehörigkeit in Deutschland einen Asylantrag gestellt, wobei die erfasste Volkszugehörigkeit auf eigenen Angaben der AsylbewerberInnen beruht. Im gleichen Zeitraum hat das BAMF über die Anträge von 19.099 Tschetschenen entschieden. 593 Personen seien die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt, 438 Personen hätten zudem subsidiären Schutz erhalten. Darüber hinaus habe das BAMF bei 353 Personen Abschiebungsverbote festgestellt.

Der Menschenrechtler und frühere DDR-Bürgerrechtler Ekkehard Maaß wandte sich deshlab in einem offenen Brief an die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler. »Für mich ist das Hauptproblem, dass Deutschland ein Rechtsstaat, der nicht einmal die Dokumente der Staatssicherheit anerkennt, aber die Dokumente, die in einer absoluten Diktatur wie in Tschetschenien fabriziert werden, die werden von den deutschen Oberlandesgerichten, von der Generalstaatsanwaltschaft und dann auch vom Auswärtigen Amt und dem Bundesamt für Justiz akzeptiert, denn die müssen alle für jede Auslieferung zustimmen.«

Aus diesem Grund ruft die tschetschenisch-demokratische Gemeinschaft der EU-Länder und Bürger der Tschetschenischen Republik Itschkerien zur Demonstration am 08.06. um 14 Uhr beim Brandenburger Tor auf:

Unter Hinweis auf die Verpflichtung aller Staaten, welche das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 unterzeichnet haben, die gemäß Artikel 33 untersagt einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten auszuweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde. Ausnahmen bilden Personen, die eine Bedrohung für die Sicherheit des ausweisenden Landes darstellen.

Sowie der rechtliche und demokratische Werte, den Schutz der Menschenrechte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, insbesondere die Artikel 1, 2, 3 und 5 dieser Erklärung; »da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt«

Ruft die ruft die tschetschenisch-demokratische Gemeinschaft der EU-Länder und Bürger der Tschetschenischen Republik Itschkerien zum Stop der Auslieferungen nach Russland auf.

Wir bemerken die beunruhigende Zunahme der anti-tschetschenischer und Fremdenfeindlichkeit Handlungen und Äußerungen durch Journalisten sowie Vertreter der politischen Parteien in der Europäischen Union, welche, wie jüngste Entwicklung in Österreich gezeigt haben, nicht ohne die Intervention von Russland zustande kommen.

Wir erinnern daran, dass die Bürger der Tschetschenischen Republik Itschkerien einen Völkermord durch die Russischen Föderation erlitten haben, bei dem bis zu 30% ihrer Bürger ums Leben gekommen sind, d. H. 300.000 Menschen, darunter 42.000 Kinder. In diesem Zusammenhang reichte die tschetschenische Seite am 23. Februar 2018 einen Antrag beim Internationalen Strafgerichtshof Haag ein. Tausende Fälle, wurden von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Russland gewonnen, aber keiner der russischen Straftäter wurde bisher bestraft.

Man sollte sich daran erinnern, dass heute in Tschetschenien ein Regime errichtet wurde, das für die Betroffenen mit der stalinistischen Zeit des Großen Terrors vergleichbar ist.

Die OSZE hat eine Kommission gegründet, die die Situation der Menschenrechte in Tschetschenien im Zusammenhang mit außergerichtlichen Hinrichtungen von 27 Menschen und anderen Menschenrechtsverletzungen zu überwachen, zu dieser Kommission gehören Vertreter von 16 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, den USA und andere. Neben den individuellen Rechten hat das tschetschenische Volk ein kollektives Recht auf Freiheit und Unabhängigkeit, das uns bisher verweigert wurde.

1. Bekräftigung unser Bekenntnis zu rechtlichen und demokratischen Werten auf Basis des GG.
2. Aufforderung nach einer Lösung für das Problem der Auslieferung an Russland sowie der damit verbundenen Folter und Tod von Tschetschenen und anderen Flüchtlingen zu suchen.
3. Erklärung unserer Bereitschaft, Unterstützung und Hilfe zur Verfügung zu stellen, sowie der Vorschlag zur Bildung einer Kommission von Menschenrechtsaktivisten, Experten und Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft, um die illegale Auslieferung der Flüchtlinge in Russland zu vermeiden.

Khuseyn Iskhanov – Exil Politiker, Obmann, Tschetschenischer Kulturverein ICHKERIA, Österreich;

Said-Emin Ibrahimov, Präsident der Internationalen Vereinigung „Frieden und Menschenrechte“, Frankreich;

Mayrbek Taramov – Director Chechen Human Rights Center, Sweden;

Adam Dervishev – Président Institut Tchétchène à Paris, France;

Aslan Artsuev Rechtsanwalt, Menschenrechtsaktivist (Leiter der Abteilung für Frieden und Menschenrechte der Internationalen Vereinigung).