Von der Zeckenimpfung bis zu Rollstühlen kommen einheitliche Tarife.

Wien. Vor allem für chronisch kranke Patienten gibt es noch vor der Nationalratswahl am 15. Oktober Erleichterungen. Denn ab Anfang Oktober werden einige Selbstbehalte von Krankenkassen vereinheitlicht beziehungsweise mitunter gestrichen. Diese Vereinheitlichung („Harmonisierung“) ist bereits auf Schiene und in Abstimmung mit Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) vom Hauptverband der Sozialversicherungen abgesegnet worden.

Die Neuregelung bringt ab Oktober eine Vereinheitlichung vorerst von elf von 23 Kassenleistungen. So gibt es für die Zeckenimpfung überall einen Zuschuss von mindestens vier Euro. Transporte für Chemo-, Strahlen- und Dialysebehandlungen werden ohne Selbstbehalt durchgeführt. Für Rollstühle gibt es einen einheitlichen Zuschuss von 3320 Euro, für Windeln 1328 Euro. Für Blutzuckerstreifen sind einheitliche Abgabemengen festgelegt. Bei Zahnspangen werden alle Kassen einen Zuschuss von 50 Prozent für die Behandlung und für Reparaturen gewähren. Schließlich wurde auch festgelegt, dass alle Kassen bei stationärem Aufenthalt Krankengeld gewähren, auch wenn der Anspruch schon abgelaufen ist.

Hintergrund ist, dass Sozialversicherte derzeit österreichweit die gleichen Krankenkassenbeiträge zahlen. Viele Menschen verstehen nicht, warum dann Kassenleistungen sehr unterschiedlich je nach Bundesland oder Berufsgruppe – Selbstständige, Unselbstständige oder Beamte – sind. Die Unterschiede sind auch der Selbstverwaltung der Kassen durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter geschuldet, die nach der finanziellen Gebarung entscheiden.

Gesundheitsministerin Rendi-Wagner, die seit dem heurigen Winter im Amt ist, sieht die jetzige Harmonisierung von Tarifen und Leistungen für Patienten lediglich als einen „ersten Schritt“ an. Diesem müssten nach der Wahl weitere folgen.

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