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Wer nicht aufpasst, beschert der Firma trotz neuer Regelung eine enorm hohe Telefonrechnung.

Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor zusätzlichen Kosten bei der Handynutzung im Ausland. Trotz des EU-weit besiegelten Aus für Roaming-Gebühren seit 15. Juni, müssten Ausnahmen beachtet werden. Handynutzer, die überwiegend im Ausland telefonieren und surfen, müssen mit Zuschlägen rechnen. Die zuschlagsfrei nutzbare Datenmenge kann begrenzt werden, betont die AK.

Das bringt die neue Regelung

Seit 15. Juni telefonieren Reisende im EU-Ausland am Handy ohne Zusatzkosten. Auch das Surfen im Internet ist nicht mehr teurer als Zuhause. Geschäftsreisende und Urlauber können im Sommer also nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in Island, Liechtenstein und Norwegen ihr Handy ohne zusätzliche Roaming-Gebühren benützen. Das Konzept „roam like at home“ gilt nur für Reisende in Europa. Permanente Mobilfunk-Abos sind aber weiter an den Wohnsitz gekoppelt, um zu verhindern, dass die billigsten Mobilfunkanbieter aus dem Ausland gewählt werden.

 Wer zu lange bleibt, zahlt

Die AK erinnerte am Freitag unter anderem daran, dass es bei überwiegendem Aufenthalt im EU-Ausland zu Roaming-Zuschlägen kommen kann. Handynutzer, die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten und dort überwiegend Roaming-Dienste nutzen, dürfen vom Anbieter verwarnt werden und müssen innerhalb von zwei Wochen eine „faire Nutzung“ nachweisen. Das bedeutet, man muss beweisen können, dass man sich überwiegend im Inland aufhält und hier auch den Handytarif überwiegend nutzt. Sonst können zusätzliche Kosten verrechnet werden.

„Lose“ Bindung kann teuer werden

Auch können bei „loser“ Bindung zusätzliche Kosten entstehen. Dies ist dann der Fall, wenn dem inländischen Anbieter auf Nachfrage keine „starke“ Bindung zu Österreich – etwa ein gewöhnlicher Aufenthaltsort – nachgewiesen werden kann.

Anbieter muss Kunden vorab informieren

Bei manchen Tarifen kann es auch zu Roaming-Zuschlägen kommen, wenn gewisse Datenmengen überschritten werden. Betroffen davon sind Tarife mit unlimitierten – auch gedrosselten – Datenvolumen und solche, bei denen die in der Pauschale enthaltenen Gigabytes günstiger sind als der Anbieter-Großhandelspreis. Sie werden von derzeit 7,70 Euro pro Gigabyte bis 2022 schrittweise auf 2,50 Euro gesenkt. Das konkrete Limit wird für jeden Tarif anhand einer Formel individuell berechnet. Der Anbieter muss seine Kunden vorab informieren, wie viel sie von ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

Es gibt keine Roaming-Pflicht

Weiters weist die AK darauf hin, dass die Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet sind, ihren Kunden Roaming-Dienste anzubieten. Vor allem Diskontanbieter mit sehr niedrigen Inlandspreisen könnten davon Abstand nehmen. Generell gelten aber Freieinheiten auch im EU-Ausland, die Nutzung ist dort zu denselben Bedingungen wie im Inland möglich. Auch beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.

(APA/cg)

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