BILD: SN/SN

Dass er seit dem Vorfall österreichweites Stadionverbot hat, tut ihm nach eigenen Angaben am meisten weh. Urteil ist rechtskräftig.

Ein nach eigenen Angaben eingefleischter Fan des österreichischen Fußball-Rekordmeisters Rapid Wien ist am Montag von einem Wiener Schwurgericht rechtskräftig wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte am 13. August 2016 im Heimspiel gegen Admira Wacker Mödling im Allianz-Stadion den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben.

„I hob mir nix dabei dacht. Es war sicha ka gute Aktion“, gab der bullige, groß gewachsene Glatzkopf zu Protokoll. Vor dem Match habe er mit Gleichgesinnten – der Mann gehört seit 15 Jahren der klubintern einflussreichen Fan-Gruppierung „Ultras Rapid“ an – in einer Pizzeria „a paar Bier und Spritzer“ konsumiert. Bei einem Würstelstand und danach im Stadion wären „noch a paar Bier und Spitzer“ gefolgt: „So is‘ das zustande kommen. A Scheißaktion.“

 Er habe sich damit „ins eigene Knie geschossen“, bedauerte der mit  zehn Vorstrafen gesegnete Beschäftigungslose: „Deswegen hob i Stadionverbot. Österreichweit. Des tut ma am meisten weh, ehrlich g’sagt.“

Dass der Hitlergruß möglicherweise nicht von ungefähr kam, legt ein Tattoo nahe, das sich der Mann vor einigen Jahren am rechten Handrücken tätowieren hat lassen. Dort trägt er seither die Zahlenfolge „88“ zur Schau, die in rechtsextremen Kreisen für „Heil Hitler“ steht. In seinem Fall handle es sich dabei nicht um einen verklausulierten Neonazi-Gruß, behauptete der 39-Jährige. Das Tattoo beziehe sich vielmehr auf die am 1. Februar 1988 gegründeten „Ultras“: „I bin bei de Ultras. Mit Leib und Seele. Ultras war mei Leb’n.“ „Man kann auch bei den Ultras und Neonazi sein. Theoretisch“, warf Richter Ulrich Nachtlberger ein. „Praktisch a. Aber net bei mir“, entgegnete der Angeklagte.

Die Geschworenen nahmen ihm diese Verantwortung nicht ab und sprachen den 39-Jährigen in vollem Umfang der Anklage schuldig. Eine nicht unwesentliche Rolle dürfte dabei eine Vorstrafe aus dem Jahr 2013 gespielt haben. Das Landesgericht Linz hatte den Rapid-Fan damals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er sich auf Facebook wiederbetätigt hatte. So postete er an Hitlers Geburtstag „Lieber Adi! Alles Gute zum Geburtstag! Gruß, 88“ und verlinkte ein Video-Clip mit dem Horst-Wessel-Lied, der Parteihymne der NSDAP.

 

https://kurier.at