Neues Schuljahr mit ersten Maßnahmen der Bildungsreform
Mit dem neuen Schuljahr treten erste Maßnahmen der vor dem Sommer beschlossenen Bildungsreform in Kraft, etwa die Befristung neuer Schulversuche oder ein freiwilliges zehntes Schuljahr für Flüchtlinge.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es ein freiwilliges elftes bzw. zwölftes Schuljahr. Mit der Umsetzung der Neuen Oberstufe muss künftig jedes Semester positiv abgeschlossen werden. Viele Schulen machten aber von der Möglichkeit Gebrauch, den Start zu verschieben. Deshalb startet die Neue Oberstufe nur an zehn Prozent der AHS und an etwa der Hälfte der berufsbildenden höheren Schulen.
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