Ab 1. Oktober gilt in Österreich das Gesichtsverhüllungsverbot. Dabei kam es schon zu ersten Anzeigen – und zwar gegen Clowns.
Aus Protest gegenüber dem Verhüllungsverbot wurde eine Demonstration mit dem Namen „traditioneller Clownspaziergang“ vor dem Parlament veranstaltet.
Clowns hatten wenig zu Lachen
Laut Polizei verlief die Demonstration „weitgehend ruhig“. Dennoch hagelte es Abmahnungen – und zwar insgesamt 46. Denn das Verhüllungsverbot verbietet nicht nur den konservativ-islamischen Gesichtsschleier, sondern jegliche Kleidung, die das Gesicht in der Öffentlichkeit verhüllt – somit auch Clownsmasken.
Ausnahmen: Traditionsveranstaltungen. Damit sind beispielsweise Faschingsfeste oder Krampusläufe gemeint. Auch wenn man das Gesicht aus beruflichen Gründen verhüllen muss, dann ist dies erlaubt, beispielsweise bei Medizinern oder Handwerkern.
Nur eine Anzeige am Flughafen
Auch das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz kam bei der Veranstaltung zum Einsatz: Insgesamt drei Personen wurden angezeigt.
Am Flughafen Wien-Schwechat hingegen wurde lediglich eine Reisende aus Asien auf das Verbot hingewiesen. Die Dame trug einen Mundschutz.
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