Feuerwerkskörper richten Jahr für Jahr Schäden an Autos und Co. an – © APA (Sujet)

Auch heuer werden wieder viele Raketen und Knaller den Jahreswechsel begleiten. Doch was, wenn dadurch fremdes Eigentum beschädigt wird? Der ARBÖ informiert darübe, wer bei Schäden zahlen muss und gibt zusätzlich Präventionstipps. 

In den letzten Jahren gab es nach der Silvesternacht zahlreiche Anfragen von ARBÖ-Mitgliedern, die wissen wollten, wer für Schäden aufkommt, die durch Silvesterkracher oder -raketen am Fahrzeug verursacht wurden.

Verursacher muss Schaden zahlen – Versicherung kontaktieren

Grundsätzlich muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat. Doch gerade nach der Silvesternacht kann oftmals der Schädiger nicht ausfindig gemacht werden. Ist kein Schädiger bekannt kommt es darauf an, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt ist. Daher sollte man zuerst in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob solche Schäden gedeckt sind. Wenn ja muss so rasch wie möglich die Versicherung verständigt werden.

 Feuerwerksschäden vermeiden: Vorsicht beim Parken

Damit es aber gar nicht soweit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen gewählt werden. In Zeiten von Kurzparkzonen, Anrainerparkplätzen & Co. kein leichtes Unterfangen. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder falls vorhanden eine Garage. Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als “Raketenstartbasen” genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.

 

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