Die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein mit Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ): Die neue Wiener Mindestsicherung tritt mit 1. Februar in Kraft. (Bild: Denise Auer

von Gerda Mackerle – Ab Donnerstag ist das neue Gesetz zur Mindestsicherung gültig – ohne Wartefrist. „Heute“ erklärt, was sich ab Donnerstag für die Wiener ändert.

Die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein mit Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ): Die neue Wiener Mindestsicherung tritt mit 1. Februar in Kraft. (Bild: Denise Auer)

„Wenn Menschen stolpern, hilft man ihnen auf – und tritt nicht noch nach“, so die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein. Das sei der „Unterschied zwischen Rot-Grün und Schwarz-Blau“ Da sich die Bundesregierung bis letzten Freitag nicht dagegen ausgesprochen hat, tritt das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMS) mit 1. 2. in Kraft. Das ist neu:

– Jugendliche im Alter von 18 bis 21 Jahren im Haushalt der Eltern bekommen ohne Ausbildung oder Beschäftigung 431,52 Euro (wie bisher)

– Jugendliche mit Ausbildung/Beschäftigung bekommen 647,28 Euro

– Für Jugendliche im Alter von 21 bis 25 Jahren im Haushalt der Eltern entfällt der bisher zugerechnete Wohnkostenanteil (weil dieser bei den Eltern abgedeckt ist). Sie bekommen ohne Ausbildung 431,52 Euro, mit Ausbildung oder Beschäftigung 647,28 Euro,

– 18 bis 25-Jährige im eigenen Haushalt bekommen ohne Ausbildung oder Beschäftigung 647,28 Euro, mit Ausbildung oder Beschäftigung 863,04 Euro (also den vollen Richtsatz).

Übrigens: Eine Voraussetzung, die Wiener Mindestsicherung beziehen zu können, ist – wie bisher –, dass das Vermögen nur noch 4.315,20 Euro (pro Haushalt) beträgt.– Arbeitsanreiz: Für Junge (bis 25 Jahre) gibt es eine Übergangszeit von vier Monaten mit Sozialarbeiter-Betreuung. Dann müssen sie Ausbildung oder Job annehmen, sonst wird WMS gekürzt. 6.700 zusätzliche Angebote für junge Menschen – in den Bereichen Ausbildung, Beschäftigung und Qualifizierung – kommen.

– Beschäftigungsbonus: Wer arbeitet und zugleich Mindestsicherung bezieht, wird belohnt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden ausbezahlt (bisher wurde es angerechnet). Durchgehende Erwerbstätigkeit (ein halbes Jahr bei Unter-25-Jährigen, ein Jahr bei Älteren) wird mit einem einmaligen Bonus (828,5 Euro, das sind 8 Prozent des 12-fachen Mindeststandards) belohnt.

– Sachleistungen: Neben Energie-Hilfe gibt’s die Möglichkeit, etwa die Miete direkt zu überweisen. Für bestimmte Dauerleistungsbezieher gibt’s Gesundheits-Unterstützung statt Sonderzahlungen.

 

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