© Bild: Ratfink1973 / pixabay.com

Von den neuen § 57a-Vorschriften bis zur digitalen Vignette: Das sind die wichtigsten Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr ab 2018.

21.12.2017  APA

Mit Ende 2017 sowie im Laufe des folgenden Jahres kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Darauf macht der ÖAMTC aufmerksam:

NEUERUNGEN IM ÖSTERREICHISCHEN STRASSENVERKEHR AB 2018

1 – NEUE § 57A-VORSCHRIFTEN

Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für “normale” Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis 3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat. Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

2 – ECALL

Ab 31. März 2018 müssen neu genehmigte Fahrzeugtypen der Klasse M1 und N1 über ein eCall-System verfügen – betroffen sind alle Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.

3 – MOPEDPRÜFUNG AM COMPUTER

Voraussichtlich ab 1. März 2018 wird die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt. Anstatt des bisherigen Multiple Choice-Tests auf Papier sind die Fragen am PC zu beantworten, um Manipulationen weitgehend auszuschließen. Bestanden hat, wer 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet. Damit werden die Erteilungsvoraussetzungen für die Mopedklasse abermals an jene anderer Führerscheinklassen angeglichen.

4 – DIGITALE VIGNETTE

Statt der Klebevignette kann seit heuer eine digitale Vignette über das Mautsystem der ASFINAG erworben werden. Der Preis ist gleich. Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen gilt die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf. Die automatische Kennzeichenerfassung bietet u.a. den Vorteil, dass im Falle eines Scheibenbruchs keine Ersatzvignette mehr nötig ist. Besitzer von Wechselkennzeichen benötigen nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette. Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls kann kostenlos eine Umregistrierung auf ein neues Kennzeichen vorgenommen werden. In der online für jeden zugänglichen Vignettenevidenz kann man durch Eingabe des Kennzeichens einsehen, ob ein Fahrzeug (z.B. Mietwagen) über eine digitale Vignette verfügt. Alle Informationen zur Digitalen Vignette haben wir hier für euch zusammengefasst.

5 – PREISERHÖHUNGEN VIGNETTE

Gemäß der Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex werden die Vignettentarife angepasst und für 2018 um ein Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 87,30 Euro und jene für Motorräder 34,70 Euro.

6 – HISTORISCHE FAHRZEUGE

Historische Fahrzeuge müssen zukünftig auch in Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden – dafür sind das Genehmigungsdokument und das Fahrtenbuch vorzulegen. Außerdem können historische Fahrzeuge nun alternativ einzeilige Kennzeichen in der Größe der alten, schwarzen Kennzeichentafel bzw. zweizeilige im Format der alten, weißen Motorradkennzeichentafel beantragen.

7 – LKW-FAHRVERBOT IM BURGENLAND – VERSCHÄRFUNG

Ab 1. Oktober 2018 kommt es zu einer Verschärfung der bestehenden Lkw-Fahrverbote im Burgenland – die Klasse EURO II ist ab dann zusätzlich vom Fahrverbot erfasst. Mit heurigem Oktober trat das Fahrverbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse EURO I in Kraft. Alle Fahrzeuge dieser Klassen, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, müssen mit einer entsprechenden Abgasklassenplakette versehen werden. Ausnahmen bestehen für Oldtimer sowie Kfz im Rahmen des Schaustellergewerbes.m

 

https://autorevue.at