Plan der IS-Sypathisanten: Die Polizei anzugreifen. (Bild: heute.at)

Mit Schuldsprüchen ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen drei junge Männer zu Ende gegangen.

Schuldsprüche für jene drei jungen Männer, die im Sommer 2015 eine Splittergruppe der radikalislamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) gebildet und einen Mordanschlag auf eine Polizeistation in St. Pölten geplant haben sollen. Zwei mittlerweile 19-jährige und ein 22 Jahre alter Bursch wurden anklagekonform verurteilt.

Nach Ansicht eines Schöffensenats erfüllte das Trio mit den inkriminierten Handlungen die Tatbestände der terroristischen Vereinigung, des verbrecherischen Komplotts und der Bildung einer kriminellen Organisation. Der 2002 von Tschetschenien nach Österreich geflüchtete 22-Jährige fasste unter Bedachtnahme auf eine vorangegangene 33-monatige Haftstrafe für drei Raubüberfälle eine Zusatzstrafe von sechs Monaten unbedingt aus.

Ein aus Wien-Simmering stammender, bisher unbescholtener Schüler, der bis zu seiner Festnahme im April 2017 über soziale Medien Propaganda für den IS betrieben hatte, erhielt 26 Monate unbedingt. Ein gebürtiger Tschetschene, der sich seit 2005 in Österreich befindet, bekam 15 Monate, davon fünf unbedingt. Der Rest wurde dem 19-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen.

Bei der Strafzumessung schlug sich die geständige Verantwortung der Angeklagten strafmildernd nieder. Ohne die Aussagen, zu denen die jungen Männer im Ermittlungsverfahren bereit waren, wäre der Großteil der inkriminierten Fakten gar nicht bekannt geworden, betonte Richter Georg Allmayer in der Urteilsbegründung.

Der 22-Jährige wurde zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

 

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