Bild: APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)

Ein Drogenkäufer mit gefälschtem Polizeiausweis – so ein „Fisch“ geht der Wiener Polizei auch nicht alle Tage ins Netz: Am Montag wurde in der Josefstadt ein 28-jähriger Österreicher kontrolliert. Er hatte in der Josefstädter Straße Drogenersatz-Medikamente erworben. Der Mann wurde mehrfach angezeigt.

Ausgewiesen hatte sich der Konsument mit dem gefälschten Dokument nicht. Der 28-Jährige wurde nach dem Suchtmittelgesetz sowie wegen Annahme, Weitergabe bzw. Besitz falscher oder verfälschter, besonders geschützter Urkunden angezeigt. Das Strafgesetzbuch sieht für Letzteres eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vor.

Im Zweifel die Polizei rufen

Dienstausweise der heimischen Polizei sind Scheckkarten, das gefälschte Dokument des Mannes war lediglich foliert. Außerdem zeigt das Foto den Mann in einer ausländischen Uniform mit Orden. In Österreich ist immer ein Porträtfoto, also das Gesicht, am Ausweis zu sehen. „Wenn Zweifel bestehen, ob es sich um echte Polizisten handelt, einfach die 133 anrufen, damit eine weitere Funkstreife vorbeikommt“, rät Polizeisprecher Patrick Maierhofer. „Ein echter Polizist wird auch nichts dagegen sagen.“

 

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