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Am Wiener Landesgericht ist am Donnerstag der Prozess um die in die Luft gejagte Pizzeria in Hollabrunn zu Ende gegangen. Nach sechswöchiger Verhandlung wurden sämtliche Beteiligte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Am 13. März 2017 kam es in einer Pizzeria in Hollabrunn zu einer heftigen Explosion. Das Lokal brannte damals vollständig aus. Autos, die in der Nähe geparkt waren, wurden beschädigt. Außerdem mussten 20 Wohnungen evakuiert werden. Wie die Brandermittler später herausfanden, war das Feuer gelegt worden. Laut Anklage wurde das Lokal in versicherungsbetrügerischer Absicht in die Luft gejagt.

Zwischen drei und vier Jahren Haft

Der Wirt – ein 40 Jahre alter Mann mit türkischen Wurzeln und österreichischer Staatsbürgerschaft – war in der sechswöchigen Verhandlung als Bestimmungstäter angeklagt. Mitzuverantworten hatte sich sein Neffe, der in die Planung des Brandanschlags eingebunden gewesen sein soll. Die beiden Tschetschenen, die mit der Brandstiftung beauftragt worden waren, zeigen sich bereits beim Prozessauftakt teilweise geständig – mehr dazu in Explosion in Pizzeria: Hauptangeklagte geständig (noe.ORF.at; 6.3.2018).

Der Wirt des Lokals wurde als Bestimmungstäter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sei Neffe, der laut Anklage in die Pläne des Onkels eingeweiht war und diese mit Nachdruck mitverfolgte, fasste vier Jahre aus. Die beiden Tschetschenen im Alter von 28 und 43 Jahren erhielten drei beziehungsweise vier Jahre.

Neben dem Lokalbesitzer, seinem Neffen und den beiden Tschetschenen, die in der Pizzeria Benzin vergossen und angezündet hatten, wurden auch zwei nicht mittelbar an der Brandstiftung beteiligte Mittäter verurteilt.

Urteile nicht rechtskräftig

Ein Friseur, der den Kontakt zwischen den Tschetschenen und dem Wirt im Wissen um dessen versicherungsbetrügerische Absichten hergestellt hatte, erhielt zwei Jahre Haft. Davon wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der als Beteiligungstäter schuldig erkannte Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Ein Tschetschene, der seine beiden Landsmänner zur Brandlegung nach Hollabrunn chauffiert hatte, erhielt 30 Monate, davon zehn Monate unbedingt.

Für die ebenfalls verfahrensgegenständlichen Erpressungen – die beiden Tschetschenen sollen den Lokalbetreiber laut Anklage nach dem Brandanschlag erpresst haben – war nach Ansicht des Schöffensenats die Beweislage nicht ausreichend. Zwar wurde ein vierter Tschetschene wegen Nötigung zu vier Monaten verurteilt, weil er den Neffen des Lokalbesitzers unter Druck gesetzt haben soll, um von diesem mehr Geld für den Brandanschlag herauszuschlagen. Um in diesem Punkt darüber hinausgehend zu einer anklagekonformen Verurteilung zu kommen, war dem Senat aber die Suppe zu dünn.

Drei weitere Tschetschenen – insgesamt standen in dem elftägigen Verfahren sieben Tschetschenen vor dem Kadi – wurden hinsichtlich des Erpressungs-Komplexes zur Gänze freigesprochen. Sämtliche Urteile und die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

 

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