Wer die österreichische Staatsbürgerschaft annimmt, muss die türkische aufgeben – daran halten sich aber nicht alle. (Symbolbild) – APA

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat in zwei Fällen die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft bestätigt. Zuvor hatte es eine Überprüfung möglicher illegaler türkisch-österreichischer Doppelstaatsbürgerschaften gegeben.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat in zwei Fällen die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft bestätigt, berichtete es in einer Presseaussendung am Dienstag. Nach der Überprüfung möglicher illegaler türkisch-österreichischer Doppelstaatsbürgerschaften hatte die Landesregierung den beiden Betroffenen einen Aberkennungsbescheid geschickt, gegen den sie beriefen.

Die aus der Türkei stammenden Personen hatten 1999 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Doch danach – so der Vorwurf – hätten sie einen Antrag auf Wiederaufnahme in den türkischen Staatsverband gestellt und seien so erneut türkische Staatsbürger geworden. Damit sei jedoch der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden gewesen.

 Schon durch Willenserklärung Staatsbürgerschaft erlangt

In der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht argumentierten die beiden, sie hätten zwar im türkischen Generalkonsulat in Salzburg ein Schreiben unterzeichnet. Dessen Inhalt und Auswirkungen hätten sie aber nicht vollständig erfasst. Sie seien stets als Österreicher aufgetreten und hätten auch nur einen österreichischen Pass.

Doch das Landesverwaltungsgericht kam zu der Erkenntnis, dass eine fremde Staatsbürgerschaft schon allein durch eine entsprechende Willenserklärung erlangt wird. Auf eine förmliche Verleihung dieser kommt es nicht mehr an. Auch ein Irrtum über die Auswirkungen einer anderen Staatsbürgerschaft – selbst wenn er unverschuldet wäre – ändere daran nichts. Nach den eigenen Angaben der beiden ist ihnen auch ein türkischer Personalausweis ausgestellt worden. Das LVwG hat in diesen beiden Fällen den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft festgestellt und die Beschwerden abgewiesen. Den Betroffenen steht noch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof sowie eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof offen.

Landesrat: „Exemplarisch“ Verfahren eingeleitet

Weitere Beschwerden beim LVwG – eine genaue Zahl wird aus Datenschutzgründen nicht genannt – sind noch anhängig. Es muss jeden Fall einzeln prüfen und danach entscheiden.

Der zuständige oberösterreichische Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) hat zuletzt davon berichtet, dass auf einer übermittelten Liste von möglichen illegalen Doppelstaatsbürgerschaften 4000 Verdachtsfälle herausgefiltert worden seien. Bei 50 davon sei exemplarisch ein Verfahren eingeleitet und bei sechs ein Aberkennungsbescheid ausgestellt worden. Das weitere Vorgehen hänge von den Entscheidungen der Gerichte ab.

(APA)