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Das AMS zahlt die Notstandshilfe im Auftrag des Bundes aus. Bei der Berechnung hat der Verwaltungsgerichtshof einen Fehler erkannt, der ins Geld geht.

Das AMS hat die Zuschläge bei der Notstandshilfe für Geringverdiener falsch berechnet. In 150.000 Fällen gibt es eine Nachzahlung.

Die Absicherung von Arbeitslosen ist wieder in den Fokus geraten. Diesmal geht es nicht um die Abschaffung der Notstandshilfe oder das Budget für das Arbeitsmarktservice, sondern um die Ausbezahlung der Notstandshilfe durch das AMS. Hier hat der Verwaltungsgerichtshof eine „Unrichtigkeit der Berechnungsmethode“ geortet, die nun teuer kommt. 150.000 Fälle sind betroffen. Es wird mit einer Nachzahlung in der Höhe von 40 Millionen Euro gerechnet. Laut AMS wird der Bund die Lücke im Haushalt der staatlichen Einrichtung abdecken müssen.

Konkret betroffen sind Bezieher geringer Sozialhilfen mit Familienzuschlag, bei denen ein Aufschlag gewährt wird. Allerdings gibt es eine Regelung, wonach Notstandshilfebezieher nur 95 Prozent des Arbeitslosengeldes erhalten sollen. Aufgrund des komplexen Zusammenwirkens von Familienzuschlag und Extrazahlung für Niedrigverdiener (Ergänzungsbetrag) hat das AMS darauf geachtet, dass die Notstandshilfe immer unter der Arbeitslosenversicherung zu liegen kommt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits ausgeführt, dass die AMS-Berechnung unrichtig war. Allerdings gelangte auch die Instanz zur Ansicht, dass eine Deckelung vorzunehmen sei. Dieses Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof nun gekippt.

Größere Reparaturen

Im Sozialhilfebereich ist das nicht der erste Fall, in dem größere Reparaturen notwendig sind. Schon Ende 2016 hatte das Höchstgericht 250.000 Arbeitslosen eine Nachzahlung beschert. Auch damals spielten die Familienzuschläge eine Rolle. Die Rede war von Rückerstattungen in der Höhe von mehr als 100 Millionen Euro.

In der Arbeiterkammer und im Sozialministerium ortet man raschen Handlungsbedarf. Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) kündigt eine unbürokratische Nachzahlung an. „Alle jene Leistungsbezieherinnen und -bezieher, die einen zu niedrigen Ergänzungsbetrag erhalten haben, werden vom AMS persönlich angeschrieben. Wer kein Schreiben vom AMS erhält, dessen Leistungsbezug wurde korrekt berechnet, und dementsprechend kommt es auch zu keiner Nachzahlung.“ Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, wird jeweils geprüft.

Arbeiterkammer erfreut

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl zeigt sich mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, das der Argumentation der Arbeiterkammer gefolgt ist, zufrieden: „Für uns ist das nicht nur eine Frage sozialer Gerechtigkeit, es ist auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit.“ Allerdings finden nicht alle die jetzt in Aussicht gestellte Lösung unbürokratisch, immerhin muss jeder Betroffene selbst einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Das AMS könnte demgegenüber auch automatisch die Differenz für die Vergangenheit kompensieren, meint ein in die Causa involvierter Rechtsanwalt. Auch an der Kommunikation wird Kritik geübt. Das Erkenntnis stammt vom 30. Jänner dieses Jahres und wurde den Streitparteien zeitnah zugestellt. Seither habe die Arbeiterkammer für eine rasche Lösung für die Betroffenen gekämpft, konnte sich aber längere Zeit nicht durchsetzen. Erst als die AK damit gedroht habe, mit dem Sachverhalt an die Öffentlichkeit zu gehen, habe das Sozialministerium reagiert, ist von Involvierten zu hören.

17.5.2018

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