Wien (OTS) – Der Artikel „45,9% der kriminellen Ausländer sind Asylwerber“, erschienen am 10.01.2018 auf „krone.at“, verstößt nach Auffassung des Senats 1 des Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Im Artikel wird davon berichtet, dass die Regierung erste Auszüge eines Sicherheitsberichts für das Jahr 2016 bekannt gegeben habe. 45,9 Prozent der in Österreich straffällig gewordenen Ausländer seien Asylwerbende. Die türkis-blaue Koalition werde darauf mit einer „sehr strengen Asylpolitik“ antworten.

Der Senat hält zunächst fest, dass laut Sicherheitsbericht der Polizei die Aufklärungsquote bei den Straftaten 45,9 Prozent beträgt. Offenbar ist dem Medium bei der Prozentzahl ein Fehler unterlaufen. Das Medium ist der Einladung, eine Stellungnahme zu dem Fall abzugeben, nicht nachgekommen und hat auch an der Verhandlung des Presserats nicht teilgenommen. Der Senat vertritt die Ansicht, dass durch die falsche Angabe der Prozentzahl in der Überschrift und im Text des Artikels gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex verstoßen worden ist, wonach es oberste Verpflichtung von Journalisten ist, Nachrichten korrekt wiederzugeben. Gleichzeitig verletzt der Artikel auch Punkt 7 des Ehrenkodex, weil es durch die Falschberichterstattung zu einer Pauschalverunglimpfung von Asylwerbern gekommen ist, so der Senat weiter.

„Krone.at“ ist von mehreren Lesern darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Bericht eine falsche Information enthält. Dennoch ist es zu keiner Richtigstellung bzw. Korrektur gekommen. Der Artikel ist bis heute unverändert abrufbar. Dies widerspricht nach Meinung des Senats Punkt 2.4 des Ehrenkodex, wonach es dem journalistischen Selbstverständnis und Anstand entspricht, eine falsche Sachverhaltsdarstellung richtig zu stellen, sobald die Redaktion davon erfahren hat.

Der Senat fordert die „Krone Multimedia GmbH & Co KG“ auf, den Verstoß gegen den Ehrenkodex freiwillig auf „krone.at“ bekannt zu geben.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND MEHRERER MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND LESERN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führte der Senat 1 des Presserats aufgrund mehrerer Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund von Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.

Die Medieninhaberin von „krone.at“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, nicht Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin von „krone.at“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:

Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: 01/21312-1169

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