Symbolbild Lebensversicherung – (c) imago/STPP

Das ewige Rücktrittsrecht bei Falschbelehrung ist den Assekuranzen schon lange Dorn im Auge. Ab 2019 werden die Versicherungskunden weniger heraus bekommen.

Das lebenslange Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen im Falle von Falschbelehrung soll massiv eingeschränkt werden. Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben am Donnerstag einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht, noch vor dem Sommer soll das ganze beschlossen werden. Verbrauchervertreter sind alarmiert ob des dritten „Anschlags“ der Versicherungswirtschaft. Schon zweimal gab es seitens der Assekuranzen Versuche, den „ewigen Rücktritt“ via Gesetzesänderung zu Fall zu bringen, einmal im Herbst kurz vor der Wahl und einmal im März 2018.

Die nunmehr geplanten Änderungen sehen es nicht mehr auf den Fall des lebenslangen Rücktrittsrechts ab, sondern wollen falsch belehrten Versicherungsnehmern den Rücktritt finanziell weniger schmackhaft machen – sie sollen schon ab 2019 deutlich weniger Geld herausbekommen.

Das ewige Rücktrittsrecht ist in Österreich nicht nur zum juristischen, sondern auch zum politischen Zankapfel geworden. Den Anfang nahm der Streit in einem konsumentenfreundlichen EuGH-Urteil aus dem Jahr 2013. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Fall Endress/Allianz Versicherungsnehmern, die nicht oder falsch über ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, ein lebenslanges Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs entschied in der Folge, dass die betroffenen Konsumenten, die aus ihrem Vertrag aussteigen wollen, ihr gesamtes Kapital plus vier Prozent Zinsen jährlich ab dem Tag der Einzahlung bekommen. Mit der Materie befasste Juristen sagen, das gelte zumindest für zwischen 1997 und 2012 abgeschlossene Lebensversicherungen. Dazu gab es auch schon einige Gerichtsurteile in Österreich zugunsten von Konsumenten.

Rücktritt wird unattraktiver

Während für Konsumentenschützer sowie Anlegeranwälte die Rechtslage sonnenklar ist, sieht die Versicherungswirtschaft noch einige Unsicherheiten, ihre Vertreter haben daher bei der Politik für eine Gesetzesänderung lobbyiert. Laut dem eingebrachten Antrag sollen das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden.

Springender Punkt: Lebensversicherungsnehmer, die falsch oder gar nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden und deswegen von ihrem Vertrag zurücktreten wollen, müssen gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage massive Einbußen hinnehmen.

Wer innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss zurücktritt, soll die eingezahlten Prämien zurückbekommen – aber ohne Zinsen. Bei Rücktritt ab dem zweiten bis zum Ablauf des fünften Jahres soll es nur mehr den von der Versicherung berechneten Rückkaufswert geben. Die Abschlusskosten (Provisionen) werden nicht berücksichtigt. Jedoch sollen Versicherungen eingetretene Veranlagungsverluste auf die Kunden überwälzen können.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sollen die
Abschlusskosten bei Beendigung nach dem ersten Jahr und vor Ablauf des fünften Jahres nur anteilig berechnet werden können.

Bei einem Rücktritt nach dem Ablauf von fünf Jahren sollen die
Verbraucher nur mehr den Rückkaufswert bekommen, Provisionen werden auch noch abgezogen. Gelten soll all das bereits ab Anfang 2019.

 

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