Statt Sozialleistungen zu kürzen, sollte man Gehälter erhöhen und Mieten kürzen

Leider sind Herrn Schandl vom Freiheitlichen Familienverband NÖ in seinem Kommentar „Endlich wird die Mindestsicherung korrigiert“ in seinen Rechenbeispielen einige Fehler unterlaufen:

· Der Alleinverdienerabsetzbetrag wird in der Mindestsicherung als Einkommen berücksichtigt und erhöht diese nicht.

· Wenn Wohnen nicht berücksichtigt wird, ist auch der Mindeststandard niedriger als von ihm angenommen. Dann ergibt sich – hier neu berechnet mit den Mindeststandards aus Salzburg, die für Kinder niedriger sind als in Wien – ein anderes Bild:

· Die sechsköpfige Familie, in der aktuell niemand berufstätig ist, erhält (ohne Berücksichtigung von Wohnkosten) in Salzburg Mindestsicherung in der Höhe von 1695,98 Euro.

· Die sechsköpfige Familie, in der eine Person das von Herrn Schandl angegebene Medianeinkommen erhält, hätte ebenfalls (wieder ohne Berücksichtigung von Wohnkosten) einen Mindestsicherungsanspruch und würde in Salzburg insgesamt mit einer Aufstockung durch die Mindestsicherung auf 1852,23 Euro kommen.

Das Resümee daraus:

· Es gibt in Salzburg jedenfalls eine Differenz durch das Arbeitseinkommen von mindestens 156,25 Euro zugunsten der Familie, in der eine Person berufstätig ist. Eine Berücksichtigung der Wohnkosten ändert an dieser Differenz nichts, in beiden Fällen erhält die Familie eine gleich- hohe Unterstützung für die Miete bis zum höchstzulässigen Wohnungsaufwand.

· Bei einer berufstätigen Person in der Familie verbleiben jedenfalls zusätzlich auch die beiden Sonderzahlungen aus dem Gehalt. Im angeführten Beispiel wären dies 3748,92 Euro netto jährlich.

· Kinderbeihilfe und Kinderabsetzbetrag erhalten beide Familien. Die GIS-Befreiung erhalten ebenfalls beide. Der Korrektur bedarf hier also nicht die Mindestsicherung, sondern der Kommentar von Herrn Schandl. Derartige falsche Rechenbeispiele nutzen niemanden und lenken von den eigentlichen Problemen ab:

· Arbeitseinkommen, die so niedrig sind, dass eine Unterstützung durch die Mindestsicherung notwendig ist.

· Mieten, die so hoch sind, dass eine Familie mit Medianeinkommen diese nicht mehr aus ihrem Einkommen finanzieren kann.

· Fehlende Angebote der Kinderbetreuung erschweren die Arbeitsaufnahme von Personen mit Kinderbetreuungspflichten. Das sind Problemstellungen, deren Korrektur dringend angegangen werden soll. Davon profitieren in Österreich sehr viel mehr Menschen als von der Diskussion über eine Schlechterstellung von 0,05 Prozent der Haushalte in Österreich, die auf eine Unterstützung durch die Mindestsicherung angewiesen sind. (Gerhard Feichtner, 25.7.2018)

Gerhard Feichtner war langjährig als Sozialarbeiter und Bereichsleiter für Soziale Arbeit in der Caritas Salzburg sowie als Coach und Unternehmensberater tätig und arbeitet derzeit als Sozialexperte im Büro von LH-Stv. Heinrich Schellhorn (Grüne).

 

Kommentar der Anderengerhard Feichtner 

25. Juli 2018

 

– derstandard.at/2000084134451/Mindestsicherung-Falsche-Rechenbeispiele