Opernsängerin Anna Netrebko (l.) bei ihrer Einbürgerung im Jahre 2006 mit der damaligen Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ). Sie wurde „in besonderen Interesse der Republik“ eingebürgert. (Bild: picturedesk.com)

Die Regierung kann Persönlichkeiten im Eilverfahren die Staatsbürgerschaft verleihen, wenn dies „im besonderen Interesse der Republik“ ist. Das geschieht nun aber geheim.

Die österreichische Regierung kann Personen im Eilverfahren die Staatsbürgerschaft verleihen. Von der Verleihung „im besonderen Interesse der Republik“ profitieren unter anderem Prominente aus Wirtschaft, Sport, Wissenschaft und Kultur.

Weil es jedoch in der Vergangenheit immer wieder Korruptionsverdacht gab, hat die vergangene Regierung die Einbürgerungen und die Namen der Eingebürgerten im Ministerrat öffentlich bekanntgegeben. Die türkis-blaue Regierung schafft diese öffentliche Nennung nun wieder ab, berichtet das Recherche-Portal „Addendum“.

Datenschutz verbietet Nennungen

Beim Ministerrat nach der Sommerpause wird die neue Regierung erstmals über Eil-Einbürgerungen abstimmen. Die Anzahl der Eingebürgerten wird bekannt gegeben, deren Namen allerdings nicht genannt werden, heißt es demnach aus dem Innenministerium von Herbert Kickl (FPÖ). Als Grund wird die veränderte Datenschutz-Gesetzeslage genannt.

Die Vorgängerregierung aus SPÖ und ÖVP hat zweimal Namen erfolgreicher Staatsbürgerschaftskandidaten in den Beilagen zum jeweiligen Ministerratsprotokoll publik gemacht. Am 3. Mai 2017 wurde die Verleihung an zwölf Personen bekanntgegeben – darunter mehrere Wissenschaftler, Künstler, Sportler und ein Honorarkonsul.

Nach der Nationalratswahl, am 22. November 2017, entschied die scheidende Bundesregierung im Zirkulationsweg dann zugunsten von 13 weiteren Bewerbern – etwa Opernstar Cecilia Bartoli, Autor Ulrich Brée und Journalist Mark Perry.

303 Staatsbürgerschaften von 2006 bis 2017 verliehen

In früheren Jahren wurden lediglich in Ausnahmefällen einzelne Namen offiziell genannt. Von 2006 bis 2017 erfolgten laut Zahlen des Innenministeriums insgesamt 303 Einbürgerungen im besonderen Interesse der Republik, bei denen die Bewerber in Österreich ansässig waren. Weil aber wiederholt mehr Transparenz bei der Vergabe eingefordert wurde, entschied sich die Vorgängerregierung dazu, alle Namen öffentlich zu machen.

 

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