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Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) muss nun Dokumente nachliefern.

Oppositionspolitiker fanden im U-Ausschuss Verweise auf Dokumente, die ihnen fehlen.

Das Ressort will nun umgehend liefern Wien – Das Innenministerium muss dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre mehr Dokumente zur Verfügung stellen. Das entschied am Montag der Verfassungsgerichtshof, der von den Oppositionsparteien eingeschaltet wurde. Konkret geht es dabei um Aktenstücke aus dem Kabinett des Innenministers Herbert Kickl (FPÖ). Oppositionspolitiker hatten in anderen Dokumenten, die sie im Zuge des U-Ausschusses erhalten hatten, Verweise auf diese Kabinettsakten gefunden. Die Dokumente selbst fehlten allerdings, weshalb sie das Ministerium auf Herausgabe der Akten klagten. Das muss nun binnen vier Wochen geschehen, in begründeten Fällen kann die Frist auf acht Wochen heraufgesetzt werden.

Unklar ist, was sich in den Dokumenten tatsächlich befindet. Es handelt sich etwa um E-Mails und Aktenvermerke, die offenbar Kabinettsmitarbeiter angefertigt haben. Die Hoffnung der Parlamentarier ist es, mehr über die Treffen zwischen BVT-Belastungszeugen und Kickls Kabinettsmitarbeitern zu erfahren. So gab es Treffen zwischen Kickl-Vertrauten und Personen, die später vor der Staatsanwaltschaft als Zeugen gegen das BVT aussagten. Über den Inhalt der Treffen ist nichts bekannt.

Wann wurde wer informiert?

Außerdem denken die Oppositionsparteien, dass Aktenvermerke zur Planung der Hausdurchsuchung im Verfassungsschutz fehlen. Eine entscheidende Frage ist, wann die Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität (EGS) davon informiert wurde, die Staatsanwaltschaft bei der Razzia im BVT zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Genehmigung der Razzia am Tag vor ihrer Durchführung eingeholt. Oppositionspolitker vermuten, dass der EGS schon deutlich früher Bescheid gegeben wurde, womöglich sogar vom Innenministerium selbst. Das wäre eine Verletzung der Gewaltentrennung.

Dokumente der EGS selbst fehlen dem U-Ausschuss weiterhin. Da hier nicht einmal Aktenkennzahlen bekannt sind, ist ein Einklagen der Herausgabe vor dem Verfassungsgerichtshof unmöglich. Das bezeichnen Insider im Gespräch mit dem STANDARD als „absurde Situation“.

Die EGS wird am Dienstag und Mittwoch im Zentrum des parlamentarischen Untersuchungsausschusses stehen. Insgesamt vier Polizisten, darunter EGS-Chef Wolfgang Preiszler, sind als Zeugen geladen. Den Start macht aber Andreas Wieselthaler, Chef des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) – DER STANDARD wird ab 9 Uhr live tickern.

Dritter Entscheid gegen Innenressort.

Es ist mittlerweile das dritte Mal, dass sich ein Gericht gegen das Innenministerium gestellt hat. Zuvor waren bereits Suspendierungen von BVT-Mitarbeitern aufgehoben worden, außerdem hatte das Oberlandesgericht Wien die Razzia großteils für unzulässig erklärt. Kickl hatte dieses Urteil als „weltfremd“ bezeichnet.

„Ein weiteres Mal holt der Rechtsstaat den Innenminister ein. Unsere mühevolle Recherche hat Kickl der mangelhaften Aktenlieferung überführt“, kommentierte Neos-Fraktionsführerin Stefanie Krisper. Peter Pilz gab an, dass Kickl seine Akten „nicht mehr im FPÖ-Keller verstecken“ könne. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer erwartet, dass der U-Ausschuss schlussendlich „dreimal so viele Akten wie jetzt“ haben werde.

Das Innenministerium gab bekannt, die Entscheidung „zur Kenntnis zu nehmen“, und sagte eine umgehende Lieferung der geforderten Akten zu. Laut Ministerium bestehen die Dokumente „vorrangig aus Eingaben von Bürgern, die unterschiedlichste Sorgen und Mutmaßungen eher allgemeiner Natur äußern“. FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein betonte, Kickl sei seiner Aufgabe „vom ersten Tag an zur Gänze“ nachgekommen.

 

(fsc, 17.9.2018) – derstandard.at/2000087499643/Verfassungsgerichtshof-Innenminister-muss-BVT-U-Ausschuss-weitere-Akten-vorlegen