Die 100-Euro-Strafe für einen Wiener, der vor einem Polizisten „Oida“ sagte, sorgt für Verängstigung in der Bevölkerung. Was geht, was ist tabu im Umgang mit der Staatsgewalt? Die Polizei veröffentlicht jetzt eine hilfreiche Preisliste. Wer diese Begriffe nicht in den Mund nimmt, ist auf der sicheren Seite.
„Oida“ – 100,- EUR
Polizeisprecher: „Wir lassen uns sicher nicht unfreundlich beschimpfen von irgendwelchen depperten Trottln und Tschuschn.“
„Du Rassist!“ – 500,- EUR
Polizeisprecher: „Man duzt einen Polizisten nicht!“
Polizeisprecher: „Einem Polizisten eine linke Gesinnung unterstellen, das ist unterste Schublade.“
„Wendy-Abonnent“ – 350,- EUR
Polizeisprecher: „Üble Nachrede. Ein Polizist muss Wendy nicht abonnieren. Sie liegt kostenlos auf jeder Dienststelle neben Krone, Wochenblick und Zur Zeit auf.“
„Aua, nehmen Sie Ihren FPÖ-Kugelschreiber aus meinem Auge!“ – 80,- EUR
Polizeisprecher: „Woher will der Delinquent wissen, dass es sich um einen FPÖ-Kugelschreiber handelt, wenn sein Auge gerade verletzt ist? Da ist wohl wer am linken Auge blind.“
„Lassen Sie mich bitte los“ – 50,- EUR
Polizeisprecher: „Eine klare Aufforderung zur Fluchthilfe. Da schrillen bei uns alle Alarmglocks.“
„Eierschädl“ – Gratis
Polizeisprecher: „Die Verwendung dieses Ausdrucks ist weiterhin gratis. Leider gab es hier 2008 einen OGH-Spruch. Der Kopf eines klagenden Polizeibeamten aus Kärnten wurde vermessen, die Kopfform glich einem Freilandei, Größe M, haargenau.“
„Ich will einen Anwalt“ – 20 Stockschläge und 1.500,- EUR oder zwei Monate Ersatzfreiheitsstrafe
Polizeisprecher: „Ehrenbeleidigung. Eine besonders unsensible Kränkung für jeden Polizisten. Der Verdächtige suggeriert: Ich vertraue dir nicht, ich glaube, ich habe Rechte.“
„Ich krieg keine Luft“ – 2.000,- Euro
Polizeisprecher: „Widerstand gegen die Staatsgewalt. Ein Verdächtiger bekommt genug Luft, solange er sich noch beschweren kann. Ein Warnsignal dafür, dass noch zu wenige Beamte auf dem Rücken knien.“
„Geben Sie mir Ihre Dienstnummer“ – 300,- EUR
Polizeisprecher: „Hier ist Gefahr im Verzug. Dies ist eine Aufforderung zur Verletzung der Datenschutzverordnung.“