Auch E-Zigaretten dürfen unter 18 Jahren nicht mehr geraucht werden (Bild: iStock (Symbolbild))

Im Jahr 2019 wird die Altersgrenze beim Rauchen von 16 auf 18 Jahren angehoben. Auch bei der Verwendung von Shishas, E-Zigaretten und Co. gibt es neue Richtlinien.

Mit dem Rauchen aufzuhören, ist ein häufiger Neujahrsvorsatz. Für unter 18-Jährige wird der Rauchstopp mit dem Jahreswechsel 2018/2019 nun aber sogar Pflicht. Grund ist das neue Jugendschutzgesetz, auf das sich die Bundesländer bereits im Frühjahr geeinigt hatten.

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  •  Die alte Altersgrenze von 16 Jahren war ausreichend.
  •  Ich bin für ein allgemeines Rauchverbot, ungeachtet des Alters.
  •  Jeder soll selbst entscheiden, ob und ab wann er raucht.
  •  Dazu habe ich keine Meinung.

Demnach wird die Altersgrenze beim Rauchen von 16 auf 18 Jahren angehoben. Die neue Altersgrenze gilt nicht nur für das Rauchen von Zigaretten. Auch Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas dürfen nicht mehr unter 18 Jahren verwendet werden.

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Zigarettenautomaten müssen also nun so umgestaltet werden, dass Tabakwaren nur mehr an über 18-jährige Personen verkauft werden.Altersgrenze auch bei Alkohol

Auch beim Thema Alkohol gibt es Änderungen. Bisher durften Jugendliche nämlich ab 16 Jahren sämtliche alkoholische Getränke, also auch Spirituosen, erwerben und konsumieren.

Damit ist 2019 ebenfalls Schluss. „Harte“ alkoholische Getränke sind nur mehr ab 18 Jahren gestattet. Die Bestimmungen treten aber nicht in allen Bundesländern zur selben Zeit in Kraft.

So gilt die neue Altersgrenze neben der Steiermark, im Burgenland und in Vorarlberg auch in Niederösterreich ab 1. Jänner 2019. In Wien rechnet man hingegen mit Februar oder März. In Salzburg soll das neue Jugendschutzgesetz ab 1. März gelten.Ausgehzeiten aufgelockert

Während das neue Jugendschutzgesetz beim Thema Rauchen und Alkohol also verschärft wird, gibt es bei den Ausgehzeiten eine Auflockerung.

In allen Ländern, außer in Oberösterreich, dürfen Jugendliche unter 14 künftig bis 23.00 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 Jahren bis 1.00 Uhr. Ab 16 Jahren gibt es keine Beschränkung mehr.

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