{"id":1214,"date":"2017-07-25T23:53:13","date_gmt":"2017-07-25T21:53:13","guid":{"rendered":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=1214"},"modified":"2017-07-25T23:53:13","modified_gmt":"2017-07-25T21:53:13","slug":"was-darf-die-gis-12-fakten-rund-um-hausbesuch-und-zahlungspflicht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=1214&lang=de","title":{"rendered":"Was darf die GIS? 12 Fakten rund um Hausbesuch und Zahlungspflicht"},"content":{"rendered":"<p><strong><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-1215 alignleft\" src=\"http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/478-300x169.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"169\" srcset=\"http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/478-300x169.jpg 300w, http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/478-480x270.jpg 480w, http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/478.jpg 626w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Um kaum eine \u00f6sterreichische \u201cService-Stelle\u201d ranken sich so viele Missverst\u00e4ndnisse wie um die Geb\u00fchren Info Service GmbH (GIS). Wer muss zahlen, wof\u00fcr muss man zahlen \u2013 und was passiert, wenn man nicht zahlt und Besuch von der GIS bekommt? VIENNA.at hat nachgefragt.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Eigentlich ist die Sache mit der GIS ganz einfach: Wer in \u00d6sterreich lebt und funktionst\u00fcchtige Ger\u00e4te zum Empfang \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks besitzt \u2013 sprich: Fernseher oder Radio \u2013 ist verpflichtet, ORF-Geb\u00fchren zu zahlen. Denn gem\u00e4\u00df \u00a7 2, Abs. 1 Rundfunkgeb\u00fchrengesetz (RGG) hat, \u201cwer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Geb\u00e4uden betreibt, Geb\u00fchren zu entrichten.\u201d Tut man dies nicht, wird man \u00fcblicherweise von der GIS \u2013 der Geb\u00fchren Info Service GmbH des ORF \u2013 daran erinnert. Dies geschieht per Post oder durch den vielfach gef\u00fcrchteten Hausbesuch.<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">Wenn der GIS-Mann zwei Mal klingelt<\/h3>\n<p>Wie auch auf der\u00a0<strong><a href=\"https:\/\/www.gis.at\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">GIS-Website\u00a0<\/a><\/strong>deutlich betont wird, handelt es sich beim Besuch eines GIS-Kundendienstmitarbeiters um keinen Kontrollbesuch, sondern um einen \u201cInformationsbesuch\u201d. Der Auftrag der GIS lautet, die sogenannte \u201cAufkommensgerechtigkeit\u201d herzustellen \u2013 weshalb sie sich direkt an alle Haushalte wendet, in denen keine Rundfunkempfangseinrichtungen angemeldet sind und diese \u00fcber ihre Melde- und Geb\u00fchrenpflicht informiert.<\/p>\n<h3 id=\"AdContainer_vienna_nnp_adition_article_Adsense_InContent\">\u00a0So hoch sind die GIS-Geb\u00fchren<\/h3>\n<p>Die Rundfunkgeb\u00fchren betragen aktuell (Stand: Dezember 2016) je nach Bundesland zwischen EUR\u00a019,78 und EUR\u00a025,18 pro Monat. In Wien sind es konkret\u00a0<strong>EUR 24,88<\/strong>\u00a0(f\u00fcr Fernsehen und Radio) bzw.\u00a0<strong>EUR 7,18<\/strong>\u00a0(nur Radio) monatlich. Nicht alles davon erh\u00e4lt der ORF. Effektiv bezahlt man in \u00d6sterreich 52\u00a0Cent pro Tag f\u00fcr vier Fernsehprogramme, drei nationale und neun regionale Radiosender sowie das umfangreiche Online-Informations\u00adangebot.<br \/>\nDoch damit fangen f\u00fcr Herrn und Frau \u00d6sterreicher vielfach die Unklarheiten erst richtig an. VIENNA.at hat bei Herbert Denk, dem Leiter des Ressorts Marketing &amp; Kommunikation bei der GIS nachgefragt \u2013 und Antworten auf die\u00a0<strong>zw\u00f6lf brennendsten Fragen zum Thema<\/strong>\u00a0erhalten.<\/p>\n<p><strong>1)\u00a0\u00a0 Was gilt als empfangsf\u00e4higes Endger\u00e4t, das ich anmelden muss \u2013 und was nicht?<\/strong><\/p>\n<p>Als Empfangseinrichtung gilt\u00a0<strong>jedes Ger\u00e4t, das den Empfang von Rundfunk optisch und \/oder akustisch und unmittelbar wahrnehmbar machen kann<\/strong>. Auch ein Computer mit Internetzugang oder TV-Karte ist aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme oder TV-Programme zu empfangen und abzuspielen \u2013 wobei die GIS allerdings zwischen dem Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen unterscheidet.<\/p>\n<ul>\n<li>Fernsehprogramme werden \u00fcber Internet noch nicht als kontinuierlicher Live-Stream \u00fcbertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS nicht als Rundfunk gewertet. Eine Geb\u00fchrenpflicht hinsichtlich TV-Programme w\u00fcrde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Computer durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsger\u00e4t erweitert wird.<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.vienna.at\/vwgh-keine-rundfunkgebuehr-fuer-computer-mit-internet-anschluss\/4397274\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>&gt;&gt;Update: Seit Juli 2015 keine Rundfunkgeb\u00fchr f\u00fcr Computer mit Internet-Anschluss<\/strong><\/a><\/li>\n<li>Anders bei Radioprogrammen: Die Radioprogramme des ORF sind \u00fcber Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Geb\u00fchrenpflicht f\u00fcr einen Computer, einen Tablet, ein Smartphone oder ein \u00e4hnliches Ger\u00e4t mit Internetzugang bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit anderen Worten: es kommt darauf an, ob an einem Standort Rundfunk konsumiert werden kann, ob also Ger\u00e4te vorhanden sind, die den Rundfunkempfang erm\u00f6glichen. Privathaushalte entrichten f\u00fcr einen Standort eine Geb\u00fchr, unabh\u00e4ngig davon, wie viele Rundfunkempfangsger\u00e4te sich dort befinden.<\/p>\n<h3>Was die GIS an der Haust\u00fcr darf \u2013 und was nicht<\/h3>\n<p><strong>2)\u00a0\u00a0 Darf ein GIS-Mitarbeiter vom Mieter einen Ausweis, Meldezettel etc. verlangen?<\/strong><\/p>\n<p>GIS-Mitarbeiter k\u00f6nnen sich immer mit einem Dienstausweis legitimieren. Dass vom Mieter Nachweise verlangt werden, kann vorkommen, wenn die Identit\u00e4t nicht ganz klar ist.<\/p>\n<p><strong>3)\u00a0\u00a0 Was passiert, wenn man die T\u00fcr zumacht und nicht mit dem GIS-Mitarbeiter redet? Darf er zB den Fu\u00df in die T\u00fcr stellen und mich daran hindern, die T\u00fcr zu schlie\u00dfen, mich zB am Arm oder sonstwie ber\u00fchren?<\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich darf ein Kundenberater keinesfalls den Fu\u00df in die T\u00fcr stellen oder auf irgendeine andere Art und Weise die Schlie\u00dfung der T\u00fcr verhindern. Er kann allerdings eine Information an der T\u00fcr hinterlassen und bei Auskunftsverweigerung eine Sachverhaltsdarstellung verfassen, die an die Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rde weitergeleitet werden kann.<\/p>\n<p>Rechtlicher Hintergrund: Im Rundfunkgeb\u00fchrengesetz ist die Auskunftspflicht vorgeschrieben. Da hei\u00dft es in Paragraph 2, Abs. 5: \u201eLiegt f\u00fcr eine Wohnung oder sonstige R\u00e4umlichkeit keine Meldung vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die R\u00e4umlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Geb\u00fchren beauftragten Rechtstr\u00e4ger auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle f\u00fcr die Geb\u00fchrenbemessung n\u00f6tigen Angaben zu machen.\u201c<\/p>\n<p>Die Verweigerung der Auskunft dar\u00fcber, ob man Rundfunkger\u00e4te betreibt, ist eine Verwaltungs\u00fcbertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro geahndet werden (siehe Frage 10).<\/p>\n<p><strong>4)\u00a0\u00a0Darf ein GIS-Mitarbeiter die Wohnung betreten und selbst nachsehen, ob TV-Ger\u00e4t oder Radio im Haushalt vorhanden sind?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, darf er nicht. Au\u00dfer er wird vom Wohnungsbesitzer dazu eingeladen.<\/p>\n<h3>Richtiges Verhalten beim Besuch der GIS<\/h3>\n<p><strong>5)\u00a0\u00a0 Muss ich einem GIS-Mitarbeiter meine Kontoausz\u00fcge zeigen, um zu beweisen, dass ich zahle?<\/strong><\/p>\n<p>GIS-Kundenberater d\u00fcrfen Ausk\u00fcnfte \u00fcber alle Tatsachen verlangen, die Grund, H\u00f6he und Zeitraum der Geb\u00fchrenpflicht betreffen, Meldungen und \u00c4nderungsmeldungen entgegennehmen und sich die Zahlung der Rundfunkgeb\u00fchren nachweisen lassen. Kundenberater nehmen jedoch niemals Bargeld oder Schecks entgegen. Sie kl\u00e4ren lediglich mit Ihnen zusammen, ob alle Ger\u00e4te richtig angemeldet sind und veranlassen eventuell notwendige Korrekturen.<\/p>\n<p>Normalerweise werden Haushalte, f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00df Rundfunkgeb\u00fchren entrichtet werden, nicht besucht. Sollte es trotzdem einmal vorkommen, gilt als Nachweis der Geb\u00fchrenzahlung entweder der von Post oder Bank abgestempelte Teil Ihrer SEPA-Zahlungsanweisung oder die Buchungszeile auf Ihrem Kontoauszug.<\/p>\n<p><strong>6)\u00a0\u00a0 D\u00fcrfen GIS-Mitarbeiter in irgendeinem Fall die Polizei hinzuziehen?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn ein Kundenberater t\u00e4tlich bedroht wird, darf er das \u2013 wie jede andere Person, die bedroht wird. In anderen F\u00e4llen (z.B. bei Auskunftsverweigerung) aber nicht.<\/p>\n<p><strong>7)\u00a0\u00a0 Wann darf die GIS kommen \u2013 zu jeder Tages- und Nachtzeit?<\/strong><\/p>\n<p>Kundenberater d\u00fcrfen\u00a0<strong>wochentags zwischen 8.00 und 21.00 Uhr<\/strong>, am\u00a0<strong>Samstag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr<\/strong>\u00a0Besuche durchf\u00fchren,\u00a0<strong>nicht an Sonn- und Feiertagen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>8)\u00a0\u00a0 Arbeitet die GIS mit Kabel-Anbietern wie UPC und Co. zusammen und darf von diesen Ausk\u00fcnfte verlangen?<\/strong><\/p>\n<p>Nein, weder noch.<\/p>\n<p><strong>9)\u00a0\u00a0 Was kann passieren, wenn man postalische Zusendungen der GIS ignoriert?<\/strong><\/p>\n<p>Neben Kundenbesuchen k\u00f6nnen auch schriftliche Anfragen an nicht gemeldete Haushalte geschickt werden, die wahrheitsgetreu beantwortet werden m\u00fcssen. Es kann vorkommen, dass Sie von der GIS auch dann ein Schreiben erhalten, wenn Sie Ihre Rundfunkempfangseinrichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df gemeldet haben. In diesem Fall kann es z.\u00adB. Unklarheiten bei Namens- oder Adress\u00e4nderungen geben, es kann mit einer eventuellen Geb\u00fchrenbefreiung zusammenh\u00e4ngen oder einfach nur ein Fehler im Datenabgleich sein. In diesem Fall bitten wir Sie um Verst\u00e4ndnis, ersuchen Sie aber dennoch, uns kurz zu antworten.<\/p>\n<p>Und das Ignorieren, bzw. das Nicht-Bezahlen einer Geb\u00fchrenvorschreibung kann zur\u00a0<strong>Mahnung bis hin zu einem Inkassoverfahren<\/strong>\u00a0f\u00fchren.<\/p>\n<h2>Worst Case: \u00dcber 2.100 Euro Verwaltungsstrafe<\/h2>\n<p><strong>10)\u00a0\u00a0\u00a0 Worst Case sind 2.180 Euro Verwaltungsstrafe \u2013 wie kommt es zu diesem bzw zu einer Anzeige durch die GIS?<\/strong><\/p>\n<p>Die Verweigerung der Auskunft dar\u00fcber, ob man Rundfunkger\u00e4te betreibt, ist eine<strong>Verwaltungs\u00fcbertretung<\/strong>\u00a0und kann\u00a0<strong>mit einer Geldstrafe geahndet<\/strong>\u00a0werden. Das ist im Rundfunkgeb\u00fchrengesetz, \u00a77, Abs.1 festgehalten: \u201cEine Verwaltungs\u00fcbertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung\u2026.nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert.\u201d Verwaltungsstrafen sind durch die Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rden zu verh\u00e4ngen, die eingehobenen Strafgelder flie\u00dfen dem Bund zu \u2013 nicht der GIS.<\/p>\n<p><strong>11)\u00a0 Wie h\u00e4lt es die GIS mit dem Datenschutz? Besteht uneingeschr\u00e4nkte Einsicht ins Melderegister?<\/strong><\/p>\n<p>Die Verwendung von Meldedaten ist gesetzlich genau geregelt, und zwar in \u00a74, Abs. 3 des Rundfunkgeb\u00fchrengesetzes. Dort hei\u00dft es: \u201cDie Gesellschaft hat alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Zu diesem Zweck haben die Meldebeh\u00f6rden auf Verlangen der Gesellschaft dieser Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Unterk\u00fcnfte der in ihrem Wirkungsbereich gemeldeten Personen in der dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Form zu \u00fcbermitteln. Die Gesellschaft darf die \u00fcbermittelten Daten ausschlie\u00dflich zum Zweck des Vollziehung dises Bundesgesetzes verwenden; sie hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Daten nur im zul\u00e4ssigen Umfang verwendet werden und hat Vorkehrungen gegen Missbrauch zu treffen. Von den Meldebeh\u00f6rden \u00fcbermittelte Daten sind l\u00e4ngstens mit Ablauf des dem Einlangen folgenden Kalenderjahres zu l\u00f6schen; nicht zu l\u00f6schen sind die Daten jener gemeldeten Personen, die trotz Aufforderung die Mitteilung unterlassen haben.\u201d<\/p>\n<p><strong>12)\u00a0 Im Todesfall: Wird die GIS mit sofortiger Wirkung gek\u00fcndigt oder m\u00fcssen Angeh\u00f6rige weiter zahlen?<\/strong><\/p>\n<p>Im Todesfall wird der Teilnehmer\/die Teilnehmerin abgemeldet. Lebt an dem betreffenden Standort aber eine andere Person (z.B. ein Ehepartner) ist diese anzumelden.<\/p>\n<p>(red)<\/p>\n<p>(<a href=\"https:\/\/plus.google.com\/110203887052926965539?rel=author\">DHE<\/a>)<\/p>\n<p>http:\/\/www.vienna.at<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um kaum eine \u00f6sterreichische \u201cService-Stelle\u201d ranken sich so viele Missverst\u00e4ndnisse wie um die Geb\u00fchren Info Service GmbH (GIS). 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