{"id":16334,"date":"2021-03-04T23:01:42","date_gmt":"2021-03-04T22:01:42","guid":{"rendered":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=16334"},"modified":"2021-03-04T23:01:42","modified_gmt":"2021-03-04T22:01:42","slug":"jetzt-abschiebungsverbote-fuer-afghanische-gefluechtete-pruefen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=16334&lang=de","title":{"rendered":"Jetzt Abschiebungsverbote f\u00fcr afghanische Gefl\u00fcchtete pr\u00fcfen!"},"content":{"rendered":"<header class=\"page-header \">\n<p class=\"page-header__main-title\"><strong>Die ohnehin \u00e4u\u00dferst angespannte wirtschaftliche Lage in Afghanistan hat sich bedingt durch die Corona-Pandemie derart verschlechtert, dass erst- und zweitinstanzliche Gerichte \u2013 wie im Fall des Farhad K.* &#8211; vermehrt selbst bei arbeitsf\u00e4higen jungen M\u00e4nnern von einem Abschiebungsverbot ausgehen.<\/strong><\/p>\n<div class=\"vc_row wpb_row vc_row-fluid\">\n<div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12\">\n<div class=\"vc_column-inner\">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Gutachten und Berichte lassen keinen Zweifel daran, dass die afghanische Bev\u00f6lkerung enorm\u00a0<a href=\"https:\/\/www.proasyl.de\/news\/trotz-buergerkrieg-pandemie-afghanistan-abschiebungen-gehen-weiter\/\">unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leidet<\/a>. Nichtsdestotrotz wurde eine pandemiebedingte Unterbrechung von Abschiebungen in das B\u00fcrgerkriegsland nach wenigen Monaten im Dezember 2020 wieder aufgehoben.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2><strong>ZAHLREICHE GERICHTE GEW\u00c4HREN ABSCHIEBUNGSVERBOTE\u00a0<\/strong><\/h2>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) geht nach wie vor grunds\u00e4tzlich davon aus, dass junge, gesunde und arbeitsf\u00e4hige M\u00e4nner alleine in der Lage seien, in Afghanistan ihre Existenz zu sichern. Vor der Pandemie folgten die Gerichte diesem Grundsatz oftmals. Mittlerweile hat sich\u00a0<a href=\"https:\/\/www.asyl.net\/view\/detail\/News\/rechtsprechungsuebersicht-auswirkungen-der-corona-pandemie-in-verschiedenen-herkunftsstaaten\/\">aus Sicht zahlreicher Verwaltungsgerichte<\/a>\u00a0die humanit\u00e4re Lage in Afghanistan aber derart verschlechtert, dass nunmehr auch bei dieser Personengruppe ein Abschiebungsverbot nach \u00a7 60 Abs. 5 AufenthG anzunehmen\u00a0ist. Gegen einige Urteile legte das BAMF Antr\u00e4ge auf Zulassung der Berufung ein, sodass in vielen F\u00e4llen obergerichtliche Entscheidungen folgten oder noch ausstehen. Mit weitreichenden M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Betroffenen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Bisher sind zwei obergerichtliche Entscheidungen aus Bremen und Baden-W\u00fcrttemberg \u00f6ffentlich geworden, die eine deutliche Verschlechterung der Lebensbedingungen in Afghanistan anerkennen und in Folge dessen unter gewissen Voraussetzungen Abschiebungsverbote gew\u00e4hren.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2>KEIN GENERELLER ABSCHIEBESTOPP<\/h2>\n<p>Ein\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bamf.de\/DE\/Themen\/AsylFluechtlingsschutz\/AblaufAsylverfahrens\/Schutzformen\/Abschiebeverbote\/abschiebeverbote-node.html\">\u00bbNationales Abschiebungsverbot\u00ab<\/a> ist dabei eine Schutzform nach dem Aufenthaltsgesetz, die im Asylverfahren erteilt werden kann und wie andere Schutzstatus nur f\u00fcr den*die betreffenden Antragsteller*in selbst gilt. Die zitierten Gerichtsurteile bewirken also keinen pauschalen Abschiebungsstopp nach Afghanistan, selbst wenn die Schlussfolgerungen in den Urteilen auch f\u00fcr andere Menschen gleicherma\u00dfen G\u00fcltigkeit besitzen. Deswegen fordert PRO ASYL einen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan \u2013 so lange es diesen aber nicht gibt, m\u00fcssen von Abschiebung gef\u00e4hrdete Personen selbst aktiv werden und ein individuelles Abschiebungsverbot erwirken \u2013 ggf. auch vor Gericht.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2><strong>BADEN W\u00dcRTTEMBERG: AUF DAS FAMILI\u00c4RE NETZWERK KOMMT ES\u00a0AN<\/strong><\/h2>\n<p>Eine positive Entscheidung aus Perspektive der Betroffenen f\u00e4llte der Verwaltungsgerichtshof Baden-W\u00fcrttemberg mit Urteil vom 17.12.2020. (<a href=\"http:\/\/lrbw.juris.de\/cgi-bin\/laender_rechtsprechung\/document.py?Gericht=bw&amp;GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&amp;Art=en&amp;sid=3cd46eaa9d7d8c3ef25e2ffd72e3d93d&amp;nr=33622&amp;pos=1&amp;anz=45\">VGH Baden-W\u00fcrttemberg Urteil vom 17.12.2020, A 11 S 2042\/20<\/a>). Das Gericht erkennt an, dass aufgrund der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Afghanistan es auch f\u00fcr junge, gesunde R\u00fcckkehrer derzeit nur m\u00f6glich ist, ein Existenzminimum zu erwirtschaften, wenn beg\u00fcnstigende Umst\u00e4nde vorliegen. So f\u00fchrt das Gericht aus: \u00bb<em>Derartige Umst\u00e4nde k\u00f6nnen insbesondere dann gegeben sein, wenn der Schutzsuchende in Afghanistan ein hinreichend tragf\u00e4higes und erreichbares famili\u00e4res oder soziales Netzwerk hat, er nachhaltige finanzielle oder materielle Unterst\u00fctzung durch Dritte erf\u00e4hrt oder \u00fcber ausreichendes Verm\u00f6gen verf\u00fcgt<\/em>\u00ab.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Der VGH Baden-W\u00fcrttemberg ber\u00fccksichtigt dabei das\u00a0<a href=\"https:\/\/www.proasyl.de\/wp-content\/uploads\/Gutachten-Auswirkungen-der-COVID-19-Pandemie-auf-die-Lage-in-Afghanistan-Eva-Catherina-Schwoerer-1.pdf\">Gutachten von Eva-Catharina Schw\u00f6rer<\/a>\u00a0und sieht abgeschobene Personen ohne die Unterst\u00fctzung eines famili\u00e4ren oder sozialen Netzwerks aktuell nicht in der Lage, eine Besch\u00e4ftigung auf dem Tagel\u00f6hnermarkt zu finden, um sich ein Existenzminimum zu erwirtschaften. Laut Schw\u00f6rer kommen rund 600.000 jungen Afghan*innen j\u00e4hrlich neu auf den Arbeitsmarkt, wovon dieser nur 200.000 absorbieren kann. Folgerichtig ist das Gericht \u00fcberzeugt, dass durch diese Verknappung an Arbeitsm\u00f6glichkeiten die Existenz eines Netzwerkes f\u00fcr R\u00fcckkehrer aus Europa eine noch zentralere Rolle spielt als bereits vor der Pandemie. Die wenigen verbliebenen Arbeitsm\u00f6glichkeiten werden nach Erkenntnissen des Gerichts in der Regel \u00fcber pers\u00f6nliche Beziehungen vergeben. Der Aufbau eines Netzwerks aus eigener Kraft sei hingegen \u00e4u\u00dferst unwahrscheinlich.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Erschwerend kommt hinzu, dass sich der finanzielle Druck f\u00fcr Afghan*innen extrem erh\u00f6ht hat. Bei einem sehr niedrigen Lohnniveau sind die Lebensmittelpreise gegen\u00fcber dem Vorkrisenniveau um 30% gestiegen. 16,9 Millionen Afghan*innen \u2013 etwa die H\u00e4lfte der Bev\u00f6lkerung \u2013 w\u00e4ren ohne kostenlose Lebensmittel der UN vom Hungertod bedroht. Gleichzeitig stieg jedoch die Arbeitslosigkeit an, da Einnahmequellen im formellen und informellen Bereich pandemiebedingt einbrachen. Das Gutachten schlussfolgert sogar: \u00bb<em>F\u00fcr abgeschobene Afghanen aus Europa war es bereits vor COVID-19 ohne finanzielle Hilfen sehr schwer, in Afghanistan ihren Lebensunterhalt auf legale Weise zu bestreiten. Mittlerweile grenzt dies an Unm\u00f6glichkeit<\/em>\u00ab.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>In diesem Sinne sieht das Gericht das Vorhandensein eines Netzwerks als den zentralen Faktor, ob ein Leben am Rande des Existenzminimums m\u00f6glich ist: \u00bb<em>[A]llein die k\u00f6rperliche Leistungsf\u00e4higkeit des Kl\u00e4gers und seine in Aus\u00fcbung verschiedener T\u00e4tigkeiten erworbenen fachlichen Kompetenzen [w\u00fcrden] ihn derzeit nicht davor bewahren, im Falle einer Abschiebung nach Afghanistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit in K\u00fcrze zu verelenden<\/em>\u00ab.<\/p>\n<p class=\"asvce-cite__quote\"><strong>\u00bb\u00bbF\u00fcr abgeschobene Afghanen aus Europa war es bereits vor COVID-19 ohne finanzielle Hilfen sehr schwer, in Afghanistan ihren Lebensunterhalt auf legale Weise zu bestreiten. Mittlerweile grenzt dies an Unm\u00f6glichkeit\u00ab\u00ab<\/strong><\/p>\n<footer class=\"asvce-cite__source\"><strong>Gutachten von Eva-Catharina Schw\u00f6rer<\/strong><\/footer>\n<p>Der VGH Baden-W\u00fcrttemberg geht nicht davon aus, dass eine besondere Belastbarkeit, Durchsetzungsf\u00e4higkeit oder fachliche Qualifikation Umst\u00e4nde sind, die f\u00fcr sich alleine bewirken, dass Betroffene im Falle einer Abschiebung nach Afghanistan in der Lage w\u00e4ren, dort aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt zumindest am Rande des Existenzminimums nachhaltig zu sichern.<\/p>\n<p>Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Personen ohne famili\u00e4res oder soziales Netzwerk bzw. ausreichender finanzieller Unterst\u00fctzung in Afghanistan, pr\u00fcfen sollten, ob Abschiebungsverbote erreicht werden k\u00f6nnen. Zutreffen k\u00f6nnte dies auf viele Afghanen, die im Iran aufgewachsen sind und\/oder bereits angegeben haben, keine Verwandten mehr in Afghanistan zu\u00a0haben.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<article class=\"asvce-element asvce-ausblocker fullwidth fullwidth--inline\">\n<p class=\"asvce-ausblocker__content\">Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Personen ohne famili\u00e4res oder soziales Netzwerk bzw. ausreichender finanzieller Unterst\u00fctzung in Afghanistan, pr\u00fcfen sollten, ob Abschiebungsverbote erreicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/article>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2><strong>BREMEN UND RHEINLAND-PFALZ: NEBEN NETZWERK BELASTBARKEIT UND DURCHSETZUNGSF\u00c4HIGKEIT ENTSCHEIDEND<\/strong><\/h2>\n<p>Die Oberverwaltungsgerichte in Bremen und Rheinland-Pfalz legen einen anderen Bewertungsma\u00dfstab f\u00fcr Ihre Entscheidungen an. Bei Fehlen eines famili\u00e4ren oder sozialen Netzwerks gehen sie davon aus, dass im Falle einer besonderen Belastbarkeit, Durchsetzungsf\u00e4higkeit oder fachlichen Qualifikation Betroffene trotz der Folgen der Pandemie in der Lage sein k\u00f6nnen, ein Leben am Rande des Existenzminimums zu f\u00fchren.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Das Oberverwaltungsgericht\u00a0<strong>Bremen<\/strong>\u00a0best\u00e4tigte in diesem Sinne am 24.11.2020 ein von der Vorinstanz zugesprochenes Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistans (<a href=\"https:\/\/www.asyl.net\/rsdb\/m29195\/\">OVG Bremen, Urteil vom 24.11.2020 \u2013 1 LB 351\/20 (Asylmagazin 1\u20132\/2021, S. 24 ff.) \u2013 asyl.net: M29195<\/a>). Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass derzeit nicht an dem Grundsatz festzuhalten sei, dass jeder alleinstehende gesunde, junge Mann auch ohne unterst\u00fctzungsbereite famili\u00e4re Struktur im Falle einer R\u00fcckkehr nach Afghanistan in der Lage sein wird, dort wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu f\u00fchren. Entscheidend sei hierbei laut Gericht vor allem die Belastbarkeit und Durchsetzungsf\u00e4higkeit der Betroffenen, welche im Einzelfall und unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde zu pr\u00fcfen sei. Nur unter dieser Voraussetzung sei unter den versch\u00e4rften Pandemiebedingungen ein Leben am Rande des Existenzminimums zu f\u00fchren. Um eine Einsch\u00e4tzung treffen zu k\u00f6nnen, werden f\u00fcr die Betroffenen beg\u00fcnstigende, als auch nachteilige Faktoren vom Gericht gegeneinander abgewogen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Das Gericht argumentiert: \u00bb\u00a0<em>Hiernach ist auch unter den derzeitigen Bedingungen davon auszugehen, dass nicht jedem R\u00fcckkehrer unabh\u00e4ngig von bereits vorhandenen Erfahrungen, F\u00e4higkeiten und finanzieller Ausgangssituation eine Verelendung droht<\/em>\u00ab. Es sei also nach wie vor nicht ausgeschlossen auch unter Pandemiebedingungen aus eigener Kraft ein Existenzminimum zu erwirtschaften. Es ist m\u00f6glich, dass beispielsweise Arbeitserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland von Gerichten als Aspekt hinsichtlich einer Durchsetzungsf\u00e4higkeit interpretiert werden kann. So k\u00f6nnte argumentiert werden, dass diese Qualifikation die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erleichtert und dabei hilft, sich gegen Konkurrenten durchzusetzen, und somit negativ f\u00fcr die Betroffenen ausgelegt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<article class=\"asvce-element asvce-ausblocker fullwidth fullwidth--inline\">\n<p class=\"asvce-ausblocker__content\">Eine detaillierte Darstellung des Einzelfalls mit konkreten Begr\u00fcndungen, warum eine Durchsetzungsf\u00e4higkeit nicht vorliegt, ist deswegen unabdingbar.<\/p>\n<\/article>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Nichtsdestotrotz stellt das Urteil eine Verbesserung f\u00fcr die Betroffenen dar, weil nicht mehr regelhaft davon ausgegangen wird, dass junge gesunde M\u00e4nner voraussichtlich ein Leben am Rande des Existenzminimums f\u00fchren k\u00f6nnen. Eine detaillierte Darstellung des Einzelfalls mit konkreten Begr\u00fcndungen, warum eine Durchsetzungsf\u00e4higkeit nicht vorliegt, ist deswegen unabdingbar.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich argumentierte fast zeitgleich das Oberverwaltungsgericht\u00a0<strong>Rheinland-Pfalz<\/strong>. Auch wenn es im vorliegenden Urteil Abschiebungsverbote f\u00fcr den Kl\u00e4ger verneinte, stellte es jedoch eine Versch\u00e4rfung der aktuellen Lage fest. Zentral sei laut Gericht die genaue Untersuchung der Belastbarkeit und Durchsetzungsf\u00e4higkeit sowie das Vorhandensein von famili\u00e4ren bzw. soziale Beziehungen im Herkunftsland (<a href=\"https:\/\/www.asyl.net\/rsdb\/m29356\/\">OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2020 \u2013 13 A 11421\/19 \u2013 asyl.net: M29356<\/a>). Das Gericht hielt somit nur eingeschr\u00e4nkt an seiner bisherigen Rechtsprechungen zu gesunden arbeitsf\u00e4higen M\u00e4nnern\u00a0fest:<\/p>\n<p><em>\u00bbDiese Einsch\u00e4tzung ist selbst in Anbetracht der [\u2026] dargestellten aktuellen Auswirkungen von COVID-19 [\u2026] auf die humanit\u00e4ren Lebensbedingungen in Afghanistan und Kabul jedenfalls hinsichtlich der jungen Afghanen aufrechtzuerhalten, die ausreichend belastbar und durchsetzungsf\u00e4hig sind und\/oder \u00fcber famili\u00e4re bzw. soziale Beziehungen verf\u00fcgen\u00a0\u00ab<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2><strong>BAYERN: OBERGERICHT VERKENNT KATASTROPHALE BEDINGUNGEN VOR\u00a0ORT<\/strong><\/h2>\n<p>Nicht unerw\u00e4hnt sollten jedoch auch jene Entscheidungen bleiben, die keine derart ma\u00dfgebliche Verschlechterung der Lebensbedingungen f\u00fcr alleinstehende, arbeitsf\u00e4hige Afghanen anerkennen. Bisher liegen die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom\u00a0<a href=\"https:\/\/www.asyl.net\/rsdb\/m29212\/\">01.10.2020<\/a>\u00a0und 26.10.2020 vor, worin argumentiert wird, dass die derzeitigen Verschlechterungen nicht zu dem Schluss f\u00fchren w\u00fcrden, dass ein selbsterwirtschaftetes Existenzminimum derzeit nicht m\u00f6glich ist (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-26738?hl=true\">VGH M\u00fcnchen, Urteil v. 01.10.2020 \u2013 13a B 20.31004<\/a>;\u00a0<a href=\"https:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-30351?hl=true\">VGH M\u00fcnchen, Urteil v. 26.10.2020 \u2013 13a B 20.31087<\/a>).<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2><strong>AUCH DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STOPPT ABSCHIEBUNG IN LETZTER MINUTE<\/strong><\/h2>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit\u00a0<a href=\"https:\/\/www.proasyl.de\/wp-content\/uploads\/Beschluss-vom-09.02.2021.pdf\">Beschluss vom 09.02.2021<\/a>\u00a0im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Abschiebung eines von der Sammelabschiebung am gleichen Tage betroffenen drogenabh\u00e4ngigen jungen Mann nach Afghanistan untersagt. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein \u2013 welches die Abschiebung zuvor f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt und einen Eilantrag des Betroffenen abgelehnt hatte \u2013 hat nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts seine aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG resultierende Aufkl\u00e4rungspflicht f\u00fcr die Situation von R\u00fcckkehrern verletzt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Denn das Verwaltungsgericht hat sich nicht damit besch\u00e4ftigt, wie sich die Covid-19-Pandemie auf das afghanische Gesundheitssystem auswirkt, auf welches sie den Betroffenen im Hinblick auf dessen Drogen- und Substitutionstherapie verweist. Au\u00dferdem hat sich das Verwaltungsgericht nicht mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Situation in Afghanistan auseinandergesetzt.<\/p>\n<p>W\u00f6rtlich hei\u00dft es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Entscheidung des Verwaltungsgerichts lasse \u00bb<em>eine Auseinandersetzung mit dem m\u00f6glicherweise bereits erfolgten Zusammenbruch der wirtschaftlichen Grundlage f\u00fcr arbeitsf\u00e4hige R\u00fcckkehrer ohne realisierbare Anbindung an Familie oder andere Netzwerke \u2013 informeller Arbeitsmarkt f\u00fcr Ungelernte und Angelernte \u2013 nicht ansatzweise erkennen<\/em>\u00ab.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2><strong>WIEDERAUFGREIFENSANTRAG ALS M\u00d6GLICHKEIT F\u00dcR BETROFFENE<\/strong><\/h2>\n<p>Je nachdem, in welchem Bundesland Betroffene leben, kann es sich f\u00fcr sie lohnen, basierend auf der dargestellten Rechtsprechung Wiederaufgreifensantr\u00e4ge zur Feststellung von Abschiebungsverboten an das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) zu richten. Es besteht zwar eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das BAMF entsprechende Antr\u00e4ge ablehnt. Abh\u00e4ngig von dem jeweiligen Bundesland sind indessen die Chancen hoch, in einem anschlie\u00dfenden Gerichtsverfahren zu obsiegen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<article class=\"asvce-element asvce-ausblocker fullwidth fullwidth--inline\">\n<p class=\"asvce-ausblocker__content\">Abh\u00e4ngig von dem jeweiligen Bundesland sind indessen die Chancen hoch, in einem anschlie\u00dfenden Gerichtsverfahren zu obsiegen.<\/p>\n<\/article>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Eine obergerichtliche Rechtsprechung bedeutet f\u00fcr die Betroffenen, dass Verwaltungsgerichte in einem Bundesland an diese Rechtsprechung gebunden sind. Lebt man in einem Bundesland, in dem eine obergerichtliche Entscheidung f\u00fcr Abschiebungsverbote existiert, so k\u00f6nnen sich Verwaltungsgerichte nicht einfach dar\u00fcber hinwegsetzen. In Bundesl\u00e4ndern, in denen bisher noch keine obergerichtliche Rechtsprechung erwirkt wurde, lohnt es sich ebenfalls sich auf diese positiven Urteile zu berufen und die eigene Situation dahingehend zu begr\u00fcnden. Lediglich in Bayern, wo sich der dortige Verwaltungsgerichtshof erst k\u00fcrzlich gegen das Vorliegen von Abschiebungsverboten f\u00fcr junge alleinstehende M\u00e4nner ausgesprochen hat, d\u00fcrfte es schwierig sein, die Gerichte vom Gegenteil zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass Gerichte verpflichtet sind, sich mit tagesaktuellen Berichten auseinandersetzen. Sollte sich ein Gericht nicht ausreichend mit den Erkenntnissen auseinandersetzen, besteht bei einer kurz bevorstehenden Abschiebung die M\u00f6glichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. In dieser Hinsicht sollten auch in Bundesl\u00e4ndern in denen es bisher keine \u00c4nderung der Rechtsprechung gab, Gerichte mit aktuellen Gutachten und Berichten konfrontiert werden. Da sich das Infektionsgeschehen kontinuierlich ver\u00e4ndert, m\u00fcssen daher immer neuste Quellen herangezogen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Vorhersagen \u00fcber den weiteren Verlauf der Pandemie lassen sich nicht treffen. Jedoch ber\u00fccksichtigt auch beispielsweise das OVG Bremen in seiner Entscheidung, dass eine schnelle Besserung der Lage \u00e4u\u00dferst unwahrscheinlich ist: \u00bb<em>F\u00fcr den hier relevanten Bereich der wirtschaftlichen Situation Afghanistans liegen bez\u00fcglich der mittelfristigen Entwicklungen hinreichende Expertisen vor, denen jedenfalls nicht zu entnehmen ist, dass sich die gegenw\u00e4rtige Situation kurz- oder mittelfristig erheblich verbessern wir<\/em>d\u00ab.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<p>Aktuell f\u00fchren die unterschiedlichen Bewertungen der Lage zu einem rechtlichen Flickenteppich innerhalb Deutschlands. In einigen Bundesl\u00e4ndern folgen demn\u00e4chst wahrscheinlich weitere obergerichtliche Entscheidungen, in anderen ebnen sie bereits jetzt den Weg f\u00fcr Wiederaufgreifensantr\u00e4ge (<a href=\"https:\/\/koelner-fluechtlingsrat.de\/userfiles\/pdfs\/2018_10_Folgeantrag.pdf\">siehe hierzu \u00bbIsolierter Wiederaufgreifensantrag\u00ab in Arbeitshilfe, ab S.71<\/a>) von afghanischen Antragstellern, die zuvor eine Ablehnung erhalten\u00a0haben. Dies sollte aber mit einer Beratungsstelle oder mithilfe von Anw\u00e4lt*innen abgesprochen werden. Wichtig ist in allen F\u00e4llen, dass der Einzelfall unter Ber\u00fccksichtigung aller wichtigen Aspekte wie famili\u00e4re Situation im Herkunftsland, gesundheitliche Situation etc. anhand der aktuellen Lage detailliert herausgearbeitet werden muss. Dabei ist es wichtig, keine Widerspr\u00fcche zu den Aussagen des ersten Asylverfahrens zu erzeugen und die get\u00e4tigten Aussagen der Anh\u00f6rung sollten stets im Blick behalten werden.<\/p>\n<p><em>(tl\/pva)<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.proasyl.de\/news\/jetzt-abschiebungsverbote-fuer-afghanische-gefluechtete-pruefen\/?fbclid=IwAR1DqeKnqEFmN2kAPHw7bJa6nxgJVJs8GYsdfNwGAUnaszURCtHPPLcK91I\">https:\/\/www.proasyl.de\/news\/jetzt-abschiebungsverbote-fuer-afghanische-gefluechtete-pruefen\/?fbclid=IwAR1DqeKnqEFmN2kAPHw7bJa6nxgJVJs8GYsdfNwGAUnaszURCtHPPLcK91I<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/header>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die ohnehin \u00e4u\u00dferst angespannte wirtschaftliche Lage in Afghanistan hat sich bedingt durch die Corona-Pandemie derart verschlechtert, dass erst- und zweitinstanzliche Gerichte \u2013 wie im Fall des Farhad K.* &#8211; vermehrt selbst bei arbeitsf\u00e4higen jungen M\u00e4nnern von einem Abschiebungsverbot ausgehen. Gutachten und Berichte lassen keinen Zweifel daran, dass die afghanische Bev\u00f6lkerung enorm\u00a0unter den wirtschaftlichen Folgen der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":16335,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":""},"categories":[6],"tags":[],"class_list":["post-16334","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-politik"],"jetpack_featured_media_url":"http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/HP_News_AbschiebungsverboteAFG.jpg","jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/16334","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=16334"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/16334\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16336,"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/16334\/revisions\/16336"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/16335"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=16334"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=16334"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/ichkeria.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=16334"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}