{"id":17504,"date":"2021-12-10T18:06:01","date_gmt":"2021-12-10T17:06:01","guid":{"rendered":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=17504"},"modified":"2021-12-10T18:06:01","modified_gmt":"2021-12-10T17:06:01","slug":"freiheit-fuer-ali-bakayev","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=17504&lang=de","title":{"rendered":"Freiheit f\u00fcr Ali Bakayev!"},"content":{"rendered":"<div>Freiheit f\u00fcr Ali Bakayev!<\/p>\n<p>Dieser Brief ist in 5 Sprachen verfasst: Englisch, Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Litauisch.<\/p>\n<p>Herr Benedek und liebe Empf\u00e4nger dieses Briefes: Menschenrechtsaktivisten, Beamte, Blogger, Politiker, Medien und Menschen guten Willens,<\/p>\n<p>ich teile Ihnen mit, dass am 7. Dezember 2021 eine gewisse Xenia, eine Komplizin der Staatsanw\u00e4ltin Nidzelskaya O.O., nur am 12. Tag nach der Gerichtsverhandlung und nachdem Ali erfolglos versucht hatte, von der Gerichtsentscheidung in seinem Fall zu erfahren, die Entscheidung des Kiewer Pechersk-Gerichts vom 25. November 2021 &#8211; die Abschiebung von Ali Bakayev bis zum 25. Januar 2022 auszusetzen &#8211; mittels einer Whatsapp-Nachricht ver\u00f6ffentlicht hat.<\/p>\n<p>*Die Entscheidung ist beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p>*Zur Erleichterung der Leser dieses Schreibens haben wir daf\u00fcr gesorgt, dass diese Entscheidung aus dem Ukrainischen \u00fcbersetzt und unten in der entsprechenden Sprache abgedruckt wurde.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte betonen, dass in den Entscheidungen der ukrainischen unehrlichen Beamten nur von Ali Bakayev und seiner Frau und seinen Kindern die Rede ist, als g\u00e4be es sie gar nicht! Das ist ein besonders perverser Zynismus ihrerseits!<\/p>\n<p>Diese ukrainischen Heuchler haben nicht nur Ali Bakayev, sondern seiner ganzen Familie auf heimt\u00fcckische und verachtenswerte Weise die Freiheit und die Ausweispapiere entzogen: Seine Frau und ihr kleiner Sohn waren zusammen mit Ali in die Ukraine gekommen, um Asyl zu beantragen; au\u00dferdem war seine Frau zu diesem Zeitpunkt schwanger. \u00dcbrigens haben die Bakayevs inzwischen drei Kinder: zwei M\u00e4dchen wurden ihnen in der Ukraine geboren, denen ebenfalls Dokumente, n\u00e4mlich ihre Geburtsurkunden, verweigert wurden!<\/p>\n<p>Wie sich herausstellte, verl\u00e4ngerten diese ukrainischen Beh\u00f6rden am 25. November 2021 die Frist f\u00fcr die Auslieferung von Ali Bakayev an russische Kriminelle um zwei weitere Monate: Das bedeutet, dass Alis Familie am 25. Januar 2022 erneut die Abschiebung in die H\u00e4nde der M\u00f6rder droht.<\/p>\n<p>Oder noch schlimmer!<\/p>\n<p>Laut demselben Beschluss kann die Generalstaatsanwaltschaft jeden Moment beschlie\u00dfen, Ali Bakayev auszuliefern, ihn also tats\u00e4chlich den gesetzlosen und kriminellen Beh\u00f6rden der Russischen F\u00f6deration zu \u00fcbergeben!!!<\/p>\n<p>Alis Sicherheit ist ernsthaft bedroht, eine Verz\u00f6gerung ist wie ein sicherer Tod: der Abschluss des vom russischen Innenministerium und der ukrainischen Staatsanwaltschaft fabrizierten Verfahrens kann nicht l\u00e4nger aufgeschoben werden!<\/p>\n<p>Es handelt sich um eine zynische Verletzung der Menschenrechte nicht nur von Ali Bakayev, sondern auch von seiner Frau und ihren kleinen Kindern, die zur gleichen Zeit wie Ali verfolgt werden: die Schikanen der ukrainischen Beh\u00f6rden betreffen die gesamte Familie Bakayev.<\/p>\n<p>Ich fordere Sie, Herr Wolfgang Benedek, daher auf, Ihre Ermittlungen zum Moskauer Mechanismus unverz\u00fcglich wieder aufzunehmen. Ich appelliere auch an alle, die diesen Brief lesen, dringend Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Ali Bakayev und seiner Familie zu gew\u00e4hrleisten, einschlie\u00dflich der Wahrung ihrer Menschenrechte durch die ukrainischen Beamten. Ich appelliere an alle, die diesen Brief lesen, Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um auch die Sicherheit der beiden Schwestern von Ali Bakayev zu gew\u00e4hrleisten, die in der von der Russischen F\u00f6deration besetzten Republik Itschkeria leben.<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzungsschreiben f\u00fcr Ali Bakayev sollten an die Regierungen der Mitgliedstaaten des Moskauer Mechanismus der OSZE weitergeleitet werden: Belgien, Kanada, D\u00e4nemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes K\u00f6nigreich und USA.<\/p>\n<p>Ich \u00fcbermittle auch eine Fotokopie einer von Interpol ausgestellten Bescheinigung vom 12. Juli 2019, aus der hervorgeht, dass Ali Bakayev seit mehreren Jahren nicht mehr auf einer internationalen Fahndungsliste steht.<\/p>\n<p>Ich glaube an die Gerechtigkeit!<\/p>\n<p>Hochachtungsvoll,<br \/>\nDmitry Bimbat, ein Mann, der mit der Ungerechtigkeit nicht einverstanden ist.<br \/>\nWinnipeg, Manitoba, Kanada.<\/p>\n<p>Eine \u00dcbersetzung des Gerichtsbeschlusses ist unten angef\u00fcgt:<\/p><\/div>\n<div><\/div>\n<div>Bezirksgericht Pechersk, Kiew<br \/>\nRechtssache 757\/62728\/21-k<br \/>\nZulassung<br \/>\nIm Namen der Ukraine<\/p>\n<p>Am 25. November 2021 hat die Untersuchungsrichterin des Pechersk Bezirksgerichtes von Kiew Konstantinova K.E., unter Teilnahme des Sekret\u00e4rs Trygub V.S., der Staatsanw\u00e4ltin Nidzelskaya O.A., des Verteidigers Koziya S.M., des \u00dcbersetzers Kulinich I.S., die Person, \u00fcber die die Frage der Auslieferung auf Antrag eines ausl\u00e4ndischen Staates &#8211; Bakayev A.A. entschieden wird. In der \u00f6ffentlichen Verhandlung im Gerichtssaal in Kiew \u00fcber die Petition des stellvertretenden Leiters der Kiewer Regionalstaatsanwaltschaft Grabets I.N. \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Amtszeit w\u00e4hrend der pers\u00f6nlichen Verpflichtung zur Sicherstellung der Auslieferung einer Person auf Ersuchen eines ausl\u00e4ndischen Staates bez\u00fcglich des B\u00fcrgers der Russischen F\u00f6deration Bakajew Ali Umarowitsch, 07.10.1992, &#8211;<br \/>\nBESCHLOSSEN:<br \/>\nDer stellvertretende Leiter der Kiewer Regionalstaatsanwaltschaft I.N. Grabets hat beim Gericht beantragt, die Frist der Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Teil 5 des Artikels 194 der Strafprozessordnung f\u00fcr die pers\u00f6nliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Auslieferung einer Person auf Ersuchen eines ausl\u00e4ndischen Staates in Bezug auf den B\u00fcrger der Russischen F\u00f6deration A.U. Bakajew um weitere 2 Monate oder bis zur Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft \u00fcber seine Auslieferung und tats\u00e4chliche \u00dcbergabe (Auslieferung) auf Ersuchen eines ausl\u00e4ndischen Staates zu verl\u00e4ngern.<br \/>\nDie Petition wird damit begr\u00fcndet, dass am 31.01.2018 um 20:00. 30 Min. Mitarbeiter des Separatkontrollpunktes &#8220; Kyiv&#8220; gem\u00e4\u00df Art. 208, 582 der Strafprozessordnung, Bakaev Ali Umarovich, geboren am 07.10.1992, geb\u00fcrtig aus der Stadt Shali, Bezirk Shali, Republik Tschetschenien, festgenommen wurden.<br \/>\nMit Beschluss der operativen Einheiten des Ministeriums f\u00fcr Innere Angelegenheiten der Russischen F\u00f6deration im Bezirk Naurskij der Tschetschenischen Republik vom 07.06.2017. wurde A.U. Bakayev auf die internationale Fahndungsliste gesetzt.<br \/>\nAm 15.06.2017 entschied sich ein Richter des Bezirksgerichts Naurskij der Tschetschenischen Republik f\u00fcr eine Pr\u00e4ventivma\u00dfnahme in Form der Inhaftierung von A.U. Bakajew, wobei die Frist ab dem Zeitpunkt seiner Festnahme auf dem Gebiet der Russischen F\u00f6deration berechnet wurde.<br \/>\nGem\u00e4\u00df der Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bezirksgerichts der Stadt Boryspil im Gebiet Kiew vom 02.02.2018 wird in Bezug auf A.U. Bakajew gem\u00e4\u00df Artikel 583 der Strafprozessordnung eine vorl\u00e4ufige Haft von 40 Tagen verh\u00e4ngt, bis das Ersuchen der russischen Seite um seine Auslieferung eingeht.<br \/>\nAm 23.02.2018 ging bei der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine ein Ersuchen einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde der Russischen F\u00f6deration ein, A.U. Bakajew zur Strafverfolgung auszuliefern.<br \/>\nDie Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine wurde gem\u00e4\u00df Artikel 587 der Strafprozessordnung mit dem Auslieferungsverfahren gegen Herrn Bakajew betraut.<br \/>\nAm 07.03.2018 erlie\u00df der Ermittlungsrichter des Bezirksgerichts Schewtschenkowskij in Kiew eine Pr\u00e4ventivma\u00dfnahme gegen den B\u00fcrger A.U. Bakajew in Form von Haft (Auslieferungshaft), bis die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine \u00fcber seine Auslieferung und tats\u00e4chliche \u00dcberstellung an die Russische F\u00f6deration entscheidet.<br \/>\nAm 03.05.2018 verh\u00e4ngte der Ermittlungsrichter des Schewtschenkowskij-<wbr \/>Bezirksgerichts von Kiew weiterhin eine Pr\u00e4ventivma\u00dfnahme gegen den B\u00fcrger A.U. Bakajew in Form von Haft (Auslieferungshaft).<br \/>\nGleichzeitig lehnte der Ermittlungsrichter des Schewtschenkowskij-<wbr \/>Bezirksgerichts Kiew mit Beschluss vom 27.06.2018 den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Auslieferungshaft ab und verh\u00e4ngte gegen den B\u00fcrger A.U. Bakajew einen 24-st\u00fcndigen Hausarrest f\u00fcr einen Zeitraum bis zum 26.08.2018.<br \/>\nMit Beschl\u00fcssen des Bezirksgerichts Pechersk in Kiew vom 22.08.2018 und 19.10.2018 wurde dem Antrag des Staatsanwalts auf Verl\u00e4ngerung der Zwangsma\u00dfnahme in Form eines 24-st\u00fcndigen Hausarrests bis zum 18.12.2018 stattgegeben.<br \/>\nMit Beschluss des Kiewer Bezirksgerichts Pechersk vom 17.12.2018 wurde dem Antrag des Staatsanwalts auf \u00c4nderung der Zwangsma\u00dfnahme in Form von Hausarrest in pers\u00f6nliche Verpflichtung f\u00fcr einen Zeitraum bis einschlie\u00dflich 17.02.2019 stattgegeben.<br \/>\nGem\u00e4\u00df den Beschl\u00fcssen des Bezirksgerichts Pechersk in Kiew vom 14.02.2019, 04.04.2019, 30.05.2019, 26.07.2019, 24.09.2019, 21.11.2019, 20.01.2020, 12.03.2020, 07.05.2020, 03.07.2020, 01.09. 2020, 28.10.2020, 23.12.2020, 18.02.2021, 15.04.2021, 11.06.2021, 06.08.2021 und ab 01.10.2021 wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verl\u00e4ngerung der pers\u00f6nlichen Bindungsfrist bis 01.12.2021 stattgegeben.<br \/>\nBei der Auslieferungspr\u00fcfung wurde festgestellt, dass A.U. Bakayev mit Schreiben vom 21.09.2020 ein Antrag auf Anerkennung als Fl\u00fcchtling oder als Person, die zus\u00e4tzlichen Schutz ben\u00f6tigt, abgelehnt wurde.<br \/>\nGegen diese Entscheidung hat er vor dem Bezirksverwaltungsgericht Kiew Berufung eingelegt (Rechtssache Nr. 640\/23860\/20). Gem\u00e4\u00df dem Urteil des Bezirksverwaltungsgerichts Kiew vom 08.10.2020 wurde das Verfahren eingeleitet.<\/p>\n<div>Die A. Bakajew zur Last gelegten Straftaten sind nach ukrainischem Recht gem\u00e4\u00df Teil 3 von Artikel 260, Artikel 348 des Strafgesetzbuchs der Ukraine als auslieferungsf\u00e4hige Straftaten einzustufen, da sie eine Bestrafung in Form einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als einem Jahr vorsehen. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Strafverfolgung dieser Tat ist noch nicht abgelaufen.<br \/>\nDie Staatsanwaltschaft hat den Antrag in der m\u00fcndlichen Verhandlung unterst\u00fctzt und beantragt, ihm stattzugeben.<br \/>\nDer Verteidiger und die Person, f\u00fcr die der Antrag gestellt wurde, Herr Bakayev, hatten keine Einw\u00e4nde gegen die Bewilligung des Antrages.<br \/>\nNach Pr\u00fcfung des Antrags und der Beweise zu seiner Begr\u00fcndung sowie nach Anh\u00f6rung der Erkl\u00e4rungen der Verfahrensbeteiligten kam der Untersuchungsrichter zu folgendem Ergebnis.<br \/>\nDas Urteil des Bezirksgerichts Pechersk in Kiew vom 01.10.2021 gegen A.U. Bakayev verl\u00e4ngerte die Verpflichtung zur pers\u00f6nlichen Verpflichtung gem\u00e4\u00df Teil 5 von Artikel 194 der Strafprozessordnung bis zum 01.12.2021.<br \/>\nNach Teil 1 des Artikels. 585 StPO kann der Ermittlungsrichter eine vorbeugende Ma\u00dfnahme ohne Freiheitsentzug (Auslieferung) in Bezug auf eine solche Person w\u00e4hlen, wenn Umst\u00e4nde vorliegen, die eine Flucht verhindern und die weitere Auslieferung gew\u00e4hrleisten.<br \/>\nUnter Ber\u00fccksichtigung der besonderen Umst\u00e4nde des Falles, der in Teil 2 des Artikels 585 des ukrainischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Informationen und der Tatsache, dass derzeit die Auslieferungspr\u00fcfung von A.U. Bakajew l\u00e4uft, deren Frist bis zum 01.02.2022 verl\u00e4ngert wurde, h\u00e4lt der Ermittlungsrichter die Umst\u00e4nde f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der Frist der A.U. Bakajew auferlegten Verpflichtungen f\u00fcr m\u00f6glich, da sie sein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Verhalten gew\u00e4hrleisten und keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Einschr\u00e4nkungen im t\u00e4glichen Leben verursachen, da das Gericht keine gegenteiligen Beweise vorgelegt hat. Gest\u00fctzt auf die Artikel 177-179, 193, 194, 309, 585 der ukrainischen Zivilprozessordnung,<br \/>\nVERURTEILT:<br \/>\nDem Antrag des stellvertretenden Leiters der Kiewer Regionalstaatsanwaltschaft Grabets I.N. wird stattgegeben.<br \/>\nDie Frist f\u00fcr den russischen Staatsb\u00fcrger Ali Umarowitsch Bakajew, Alter 07.10.1992, um 2 Monate zu verl\u00e4ngern oder bis die Generalstaatsanwaltschaft \u00fcber seine Auslieferung und tats\u00e4chliche \u00dcberstellung (Auslieferung) auf Antrag eines ausl\u00e4ndischen Staates entscheidet, und zwar:<br \/>\n&#8211; auf jede Vorladung des Staatsanwalts und des Ermittlungsrichters zu erscheinen;<br \/>\n&#8211; bei der Staatsanwaltschaft seinen Pass (seine P\u00e4sse) und, falls vorhanden, andere Dokumente zu hinterlegen, die ihn berechtigen, die Ukraine zu verlassen und einzureisen.<br \/>\nDie Laufzeit der Verpflichtungen bis einschlie\u00dflich 25. Januar 2022 zu verl\u00e4ngern. A.U. Bakaev zu erkl\u00e4ren, dass er im Falle der Nichterf\u00fcllung seiner Verpflichtungen einer strengeren Zwangsma\u00dfnahme sowie einer Geldstrafe in H\u00f6he des 0,25- bis 2-fachen des Mindestlohns unterworfen werden kann.<br \/>\nDas Urteil ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe sofort vollstreckbar.<br \/>\nDie Staatsanw\u00e4ltin A.A. Nidzelska hat die Vollstreckung des Urteils zu \u00fcberwachen.<br \/>\nGegen das Urteil kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.<br \/>\nErmittlungsrichterin K.E. Konstantinova.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Freiheit f\u00fcr Ali Bakayev! Dieser Brief ist in 5 Sprachen verfasst: Englisch, Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Litauisch. Herr Benedek und liebe Empf\u00e4nger dieses Briefes: Menschenrechtsaktivisten, Beamte, Blogger, Politiker, Medien und Menschen guten Willens, ich teile Ihnen mit, dass am 7. 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