{"id":3672,"date":"2017-10-25T00:44:21","date_gmt":"2017-10-24T22:44:21","guid":{"rendered":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=3672"},"modified":"2017-10-25T00:44:21","modified_gmt":"2017-10-24T22:44:21","slug":"sexualstrafrecht-in-oesterreich-verschaerft","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=3672&lang=de","title":{"rendered":"Sexualstrafrecht in \u00d6sterreich versch\u00e4rft"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_3673\" aria-describedby=\"caption-attachment-3673\" style=\"width: 300px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-3673 size-medium\" src=\"http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/nasilie-300x150.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"150\" srcset=\"http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/nasilie-300x150.jpg 300w, http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/nasilie.jpg 318w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-3673\" class=\"wp-caption-text\">Jornal O Expresso &#8211; WordPress.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><strong class=\"article_teaser\">Mit der Strafversch\u00e4rfung sind auch die Anzeigen in die H\u00f6he geschnellt.<\/strong><\/p>\n<div class=\"article_body\">\n<div id=\"OutstreamAd1\" class=\"adSlotAdition outstream\">Das Sexualstrafrecht ist in \u00d6sterreich in den vergangenen zwei Jahren massiv versch\u00e4rft worden. Neben der zweimaligen Nachjustierung des Strafbestands der sexuellen Bel\u00e4stigung (\u00a7218 StGB) &#8211; wie etwa die Bestrafung des &#8222;Po-Grapschens&#8220; &#8211; wurde auch ein neuer Tatbestand geschaffen: Der Paragraf 205a behandelt seit Anfang 2016 die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.<\/p>\n<p>Der Paragraf 205a StGB zielt auf nichtkonsensualen Beischlaf (bzw. beischlafs\u00e4hnliche Handlungen) ab, die Strafandrohung betr\u00e4gt bis zu zwei Jahre Haft. Bei der sexuellen Bel\u00e4stigung (\u00a7218) wird mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert, wer eine Person &#8222;durch eine geschlechtliche oder eine nach Art und Intensit\u00e4t einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sph\u00e4re im weiteren Sinn zugeh\u00f6rige k\u00f6rperliche Handlung an ihr&#8220; bel\u00e4stigt, oder auch &#8222;durch eine geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umst\u00e4nden, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes \u00c4rgernis zu erregen&#8220;.<\/p><\/div>\n<h3>Mehr Anzeigen und Verurteilungen<\/h3>\n<p>Mit der Strafversch\u00e4rfung sind auch die Anzeigen in die H\u00f6he geschnellt. Als Grund f\u00fcr die Zunahme sieht das Justizministerium zum einen die Versch\u00e4rfung des Tatbestandes, zum anderen die Sensibilisierung der Bev\u00f6lkerung aufgrund der Berichterstattung zu dem Thema, auch aufgrund des Skandals rund um den Filmproduzenten Harvey Weinstein. Seit Einf\u00fchrung des Paragrafen 205a im Jahr 2016 wurde laut Bundeskriminalamt 83 Mal deshalb Anzeige erstattet. Im ersten Halbjahr 2017 wurden bereits 65 F\u00e4lle angezeigt. Zum Vergleich: Von J\u00e4nner bis Juni 2016 waren es noch 33 Anzeigen.<\/p>\n<p>Im vergangenen Jahr wurde laut Justizministerium wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung 27 Mal Anklage erhoben, sechs Verurteilungen gab es. Mit Stichtag 1. Oktober 2017 waren es in diesem Jahr 35 Anklagen und 13 Verurteilungen.<\/p>\n<h3>&#8222;Po-Grapschen&#8220; strafbar<\/h3>\n<p>Noch deutlicher der Anstieg der Anzeigen bei sexueller Bel\u00e4stigung, als seit 1. J\u00e4nner 2016 auch &#8222;k\u00f6rperliche Bel\u00e4stigungen im Bereich der sexuellen Sph\u00e4re&#8220; &#8211; Stichwort &#8222;Po-Grapschen&#8220; &#8211; strafbar wurde. Davor gab es von Jahr zu Jahr eine leichte Zunahme. Von 2015 auf 2016 explodierten die Anzeigezahlen von 1.228 auf 1.918. Im ersten Halbjahr 2017 wurden bisher 784 F\u00e4lle angezeigt.<\/p>\n<p>2015 kam es wegen des Vergehens zu 241 Anklagen und 109 Verurteilungen, ein Jahr sp\u00e4ter waren es schon 454 Anklagen und 151 Verurteilungen. Bis Stichtag 1. Oktober 2017 wurde 332 Anklagen wegen sexueller Bel\u00e4stigung erhoben und 114 Gerichtsurteile vollzogen.<\/p>\n<h3>Auswirkungen nach weiterer Versch\u00e4rfung unklar<\/h3>\n<p>Inwieweit sich eine weitere Versch\u00e4rfung des Paragrafen, die am 1. September 2017 in Kraft getreten ist, auf die Zahlen auswirkt, ist noch unklar. Demnach wird derjenige, der &#8222;wissentlich an einer Zusammenkunft mehrerer Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass eine sexuelle Bel\u00e4stigung (&#8230;) begangen werde&#8220;, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagess\u00e4tzen bestraft.<\/p>\n<p>Dass es deutlich weniger Anklagen und Verurteilungen als Anzeigen gibt, l\u00e4sst sich darauf zur\u00fcckf\u00fchren, dass die Zahlen von Polizei und Staatsanwaltschaft nur schwer miteinander vergleichbar sind. Nur weil es deutlich weniger F\u00e4lle sind, die gerichtsanh\u00e4ngig sind, hei\u00dft das noch lange nicht, dass weniger Delikte beweisbar sind. Es kann etwa passieren, dass mehrere Opfer Anzeige erstatten und die F\u00e4lle zu einem Akt zusammengefasst werden. Was nicht erhoben wird, ist die Zahl, wie oft Anzeigen wieder zur\u00fcckgezogen werden bzw. ist unklar, wie hoch die Dunkelziffer ist.<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>http:\/\/www.oe24.at<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Strafversch\u00e4rfung sind auch die Anzeigen in die H\u00f6he geschnellt. Das Sexualstrafrecht ist in \u00d6sterreich in den vergangenen zwei Jahren massiv versch\u00e4rft worden. 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