{"id":6936,"date":"2018-06-20T00:54:22","date_gmt":"2018-06-19T22:54:22","guid":{"rendered":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=6936"},"modified":"2018-06-20T00:54:22","modified_gmt":"2018-06-19T22:54:22","slug":"prozess-drei-jahre-haft-fuer-wiener-rechtsanwalt","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=6936&lang=de","title":{"rendered":"Prozess: Drei Jahre Haft f\u00fcr Wiener Rechtsanwalt"},"content":{"rendered":"<div class=\"article-header\">\n<header class=\"header container-spacing\">\n<div class=\"text-container-row\">\n<figure id=\"attachment_6937\" aria-describedby=\"caption-attachment-6937\" style=\"width: 536px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-6937\" src=\"http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/-e1529448815675.jpg\" alt=\"\" width=\"536\" height=\"268\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-6937\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Bild: APA\/BARBARA GINDL<\/figcaption><\/figure>\n<h3 class=\"title\">Schuldspruch wegen schweren Betrugs. Urteil nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/h3>\n<\/div>\n<\/header>\n<\/div>\n<section class=\"section text-content\">\n<div class=\"container-spacing\">\n<div class=\"text-container-row\">\n<div>\n<p>Nach \u00fcber achtmonatiger\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Verhandlungsdauer<\/span>\u00a0ist am Dienstag ein Wiener Rechtsanwalt am Landesgericht wegen versuchten Millionen-Betrugs zu drei Jahren unbedingter\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Freiheitsstrafe<\/span>\u00a0verurteilt worden. Das Gericht erachtete es als erwiesen an, dass sich der Jurist mit einem nicht rechtm\u00e4\u00dfig zustande gekommenen Testament das Verm\u00f6gen eines im Jahr 2011 verstorbenen Ex-Diplomaten verschaffen wollte.<\/p>\n<p>Von einem zweiten Anklagefaktum &#8211; dabei ging es um ein ebenfalls fragw\u00fcrdiges Testament, mit dem sich der Anwalt laut\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Staatsanwaltschaft<\/span>\u00a0ein Zinshaus in\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Hernals<\/span>\u00a0im Wert von rund zwei Millionen Euro unter den Nagel rei\u00dfen wollte &#8211; wurde der Jurist freigesprochen. Verteidiger\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Rudolf Mayer<\/span>\u00a0erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Florian Kranz<\/span>\u00a0gab keine Erkl\u00e4rung ab. Die Gerichtsentscheidung ist damit nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Der Anwalt war in der seit Anfang Oktober laufenden Verhandlung optisch kaum wiederzuerkennen. Er befindet sich seit\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Ostern<\/span>\u00a0in U-Haft, weil er &#8211; was er entschieden bestreitet &#8211; einen Mordauftrag gegen die f\u00fcr sein Betrugsverfahren zust\u00e4ndige Staatsanw\u00e4ltin sowie einen Belastungszugen vergeben haben soll. Seit seiner Inhaftierung hat der gut gen\u00e4hrte Anwalt deutlich an Gewicht verloren.<\/p>\n<p>Er steht im Verdacht, einem Bekannten erkl\u00e4rt zu haben, dieser m\u00f6ge die Staatsanw\u00e4ltin &#8222;verschwinden&#8220; lassen. \u00dcberdies soll der Jurist jenem Mann in Bezug auf einen Testaments-Zeugen, der im Ermittlungsverfahren gegen ihn ausgesagt hatte, aufgetragen haben, er m\u00f6ge den 57-J\u00e4hrigen \u00fcberfahren bzw. ihn durch die Mafia nach\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Bulgarien<\/span>\u00a0verschleppen oder dessen Tochter entf\u00fchren lassen. Der Bekannte &#8211; ein Autoh\u00e4ndler bulgarischer Abstammung &#8211; ging zur\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\"><a class=\"rtr-entity\" href=\"https:\/\/kurier.at\/themen\/polizei\">Polizei<\/a><\/span>\u00a0und erstattete Anzeige.<\/p>\n<p>Dass die Anklagebeh\u00f6rde dem Anwalt auch versuchte Bestimmung zum Mord unterstellt, kam beim heutigen Prozess-Finale nicht zu Sprache. Die Staatsanw\u00e4ltin lie\u00df sich allerdings von einem Kollegen vertreten, der in Verteidiger-Kreisen als ein besonders strenger Vertreter seiner Zunft gilt.<\/p>\n<p>Im zeitlich weiter zur\u00fcckliegenden Anklagepunkt f\u00e4llte der Sch\u00f6ffensenat (Vorsitz: Michael Tolstiuk) einen\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Schuldspruch<\/span>. Als im August 2011 ein ehemaliger Botschafter im 88. Lebensjahr verstarb, hinterlie\u00df dieser ein Verm\u00f6gen von insgesamt 1,7 Millionen Euro. In einem Testament, das in weiterer Folge vorgelegt wurde, wurden neben der Witwe \u00fcberraschenderweise die Ehefrau sowie die ehemalige Sekret\u00e4rin und Ex-Geliebte des Anwalts mit je einem Drittel bedacht. Dass es sich dabei &#8211; wie von der\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Staatsanwaltschaft<\/span>angenommen &#8211; um eine glatte F\u00e4lschung handelte, war nicht mehr feststellbar. Sehr wohl lie\u00df sich aber dem nicht rechtskr\u00e4ftigen Urteil zufolge beweisen, dass das Testament nicht rechtm\u00e4\u00dfig zustande gekommen war. Denn nachgewiesenerma\u00dfen waren keine Testamentszeugen anwesend, als der betagte Ex-Diplomat seinen Letzten Willen bekundete. Der angeklagte Anwalt hatte jedoch drei Personen im Nachhinein dazu gebracht, mit ihren Unterschriften zu bezeugen, pers\u00f6nlich anwesend gewesen zu sein, als der 88-J\u00e4hrige das Testament unterschrieb. Zwei dieser Zeugen behaupteten sp\u00e4ter auch vor Gericht, sie h\u00e4tten den 88-J\u00e4hrigen bei der Unterschriftleistung gesehen. Der dritte deckte jedoch den Schwindel auf, wandte sich an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, kam damit selbst ungeschoren davon und bewirkte letzten Endes die Verurteilung des Anwalts und der beiden Zeugen, die als Mitangeklagte wegen Beteiligung am versuchten schweren\u00a0<span class=\"rtr-schema-org\">Betrug<\/span>\u00a0und falscher Zeugenaussage nicht rechtskr\u00e4ftig jeweils ein Jahr auf Bew\u00e4hrung ausfassten.<\/p>\n<p>Im zweiten inkriminierten Faktum reichte die Beweislage demgegen\u00fcber nicht mit der f\u00fcr ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit f\u00fcr eine Verurteilung aus. Der vorsitzende Richter bezeichnete das inkriminierte Geschehen zwar als &#8222;ungew\u00f6hnlich&#8220;, es gebe aber &#8222;keine Beweise, die die Anklage st\u00fctzen&#8220;. Ein 58 Jahre alter Eigent\u00fcmer eines Hernalser Zinshauses war im August 2013 tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Im Anschluss tauchte ein Testament auf, in dem der Anwalt als Alleinerbe aufschien. Das Testament hatten eine mit dem Anwalt bekannte Immobilienmaklerin sowie zwei Bedienstete eines Lokals unterschrieben, in dem der Anwalt und der Erblasser regelm\u00e4\u00dfig freitags zu Mittag Fisch a\u00dfen.<\/p>\n<p>Zivilrechtlich ist mittlerweile gekl\u00e4rt, dass der Rechtsanwalt aus formaljuristischen Gr\u00fcnden keinen Anspruch auf diese Immobilie hat. Nach einem langwierigen Rechtsstreit, der durch s\u00e4mtliche Instanzen ging, steht nunmehr fest, dass die Tante des Verstorbenen rechtm\u00e4\u00dfige Erbin ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>https:\/\/kurier.at<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schuldspruch wegen schweren Betrugs. Urteil nicht rechtskr\u00e4ftig. 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