{"id":854,"date":"2017-07-14T20:18:31","date_gmt":"2017-07-14T18:18:31","guid":{"rendered":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=854"},"modified":"2017-07-14T20:19:23","modified_gmt":"2017-07-14T18:19:23","slug":"terror-sieben-jahre-haft","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/ichkeria.at\/?p=854&lang=de","title":{"rendered":"Terror: Sieben Jahre Haft"},"content":{"rendered":"<p>Terrormord wurde einem Tschetsche<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-855 alignleft\" src=\"http:\/\/ichkeria.at\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/Hamza-220x300.jpg\" alt=\"\" width=\"220\" height=\"300\" \/>nien-Fl\u00fcchtling angelastet. Das Urteil erging aber \u201enur\u201c wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe.<\/p>\n<div id=\"content-body\" class=\"article__body\">\n<div class=\"ad ad--medrec1 ad--desktop ad--medrec ad--ti\">\u00a0<strong>Wien.\u00a0<\/strong>Unter Beobachtung des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und unter strenger Bewachung wurde am Donnerstag der Tschetschenien-Fl\u00fcchtling Magomed I. (38) erneut einem Wiener Strafsenat vorgef\u00fchrt. Die Anklagevorw\u00fcrfe wiegen schwer. Als Befehlshaber eines Kampftrupps der radikal-islamistischen Gruppierung Emirat Kaukasus soll I. f\u00fcr den Tod von drei georgischen Uniformierten verantwortlich sein. Dreifacher Terrormord sowie der Versuch weiterer Morde wurden I. zur Last gelegt. Doch die Belastungszeugen blieben aus.<\/div>\n<p>Hatte es bei Beginn der Verhandlung (der Auftakt fand, wie berichtet, Anfang Juni statt) so ausgesehen, als w\u00fcrde mit I. erstmals in \u00d6sterreich ein radikal-islamistischer Angeklagter wegen eines oder mehrerer vollendeter Terrormorde verurteilt, so hatte Staatsanwalt Leopold Bien am Mittwoch mit einer Zeugenflaute zu k\u00e4mpfen. Die sieben M\u00e4nner, die er unter Mithilfe der georgischen Beh\u00f6rden gern im Verhandlungssaal gehabt h\u00e4tte, fehlten. Allesamt. Auch ihre Einvernahme per Videokonferenz kam nicht zustande.<\/p>\n<h2>\u201eNicht bereit zur Rechtshilfe\u201c<\/h2>\n<p>Richter Andreas B\u00f6hm fasste diese mehr als unbefriedigende Situation einigerma\u00dfen n\u00fcchtern und unverbl\u00fcmt zusammen: Georgien sei offensichtlich \u201enicht bereit, das ergangene Rechtshilfeersuchen zu erledigen\u201c. Mehr noch: Es existiere \u201ekein offizielles Schreiben, dass das Feuergefecht \u00fcberhaupt stattgefunden hat\u201c.<\/p>\n<p>Laut Anklage sei I. \u2013 der 38-J\u00e4hrige lebt seit 2005 in Wien, seit 2009 ist er anerkannter Fl\u00fcchtling \u2013 im August 2012 zwecks Terroraktionen in das Grenzgebiet zwischen Georgien und der russischen Teilrepublik Dagestan gezogen. Ziel sei es gewesen, Anschl\u00e4ge bzw. \u00dcberf\u00e4lle auf russischem Gebiet zu ver\u00fcben. Den Islamisten sei es darum gegangen, einen Gottesstaat zu errichten, erl\u00e4uterte der Staatsanwalt.<\/p>\n<p>I. gab nun zwar zu, mit dem Kampftrupp unterwegs gewesen zu sein, doch sei er zuvor von Tschetscheniens despotischem Machthaber, Ramsan Kadyrow, unter Druck gesetzt worden. Daher habe er gleichsam als Spion f\u00fcr Kadyrow gearbeitet und die Marschroute der bewaffneten Gruppe verraten. So sei es zu erkl\u00e4ren, dass die M\u00e4nner von georgischen Soldaten abgefangen und in ein Feuergefecht verwickelt wurden. Bei ebendiesem starben jene drei M\u00e4nner, die nun als Mordopfer in der Anklage aufgelistet sind. Noch schwerere Verluste gab es aufseiten der Tschetschenen. Sieben junge M\u00e4nner wurden erschossen. Zwei davon waren Fl\u00fcchtlinge, die zuvor in \u00d6sterreich Asyl bekommen hatten.<\/p>\n<p>Es sei v\u00f6llig unbewiesen, dass I. f\u00fcr den Tod der drei Georgier verantwortlich sei, so Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Vielmehr habe sein Mandant vor dem Zwischenfall \u201emit Kadyrow direkt kommuniziert\u201c. I. erg\u00e4nzte: Eben weil der tschetschenische Pr\u00e4sident ihn schon l\u00e4nger in der Hand gehabt habe, sei er nach Wien gefl\u00fcchtet, wo er allerdings im Asylverfahren unter dieser Drucksituation falsche Angaben gemacht habe.<\/p>\n<p>Schlussendlich folgten die Geschworenen der Anklage nur zum Teil: Sie sprachen I. vom Vorwurf des dreifachen Terrormords frei. I. musste aber f\u00fcr die f\u00fchrende Bet\u00e4tigung in einer terroristischen Vereinigung sieben Jahre Haft hinnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Prediger in Warteposition<\/h2>\n<p>Schauplatzwechsel: W\u00e4hrend sich also in Wien Magomed I. zu verantworten hatte, hat f\u00fcr einen anderen mutma\u00dflich radikalen Salafisten das Warten auf ein endg\u00fcltiges Urteil begonnen. Die Rede ist von dem Prediger Mirsad Omerovic. Er wurde vor einem Jahr in Graz wegen versuchter Anstiftung zum Terrormord zu 20Jahren Haft verurteilt. Vor ein paar Tagen hatte der Verfassungsgerichtshof eine von dem Prediger eingebrachte Beschwerde gegen die gesetzliche Regelung der Geschworenengerichtsbarkeit (Stichwort: mangelnde Begr\u00fcndungspflicht des Urteils) abgewiesen.<\/p>\n<p>Damit hat f\u00fcr Omerovic \u2013 er bekennt sich nicht schuldig \u2013 das Warten auf die Behandlung seiner Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Grazer Urteil begonnen. Daf\u00fcr ist der OGH zust\u00e4ndig. Anwalt J\u00fcrgen Mertens glaubt, dass es erst n\u00e4chstes Jahr einen Entscheid gibt.<\/p>\n<p>(&#8222;Die Presse&#8220;, Print-Ausgabe, 14.07.2017)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Terrormord wurde einem Tschetschenien-Fl\u00fcchtling angelastet. 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