Zusammen mit den österreichischen Menschenrechtsorgansation gingen viele Demonstranten am Samstag Nachmittag in Innsbruck auf die Straße. Erneut kam es in einem österreichischen Gefängnis zum Tod eines in Schubhaft sitzenden tschetschenischen Flüchtlings.  Ihm soll die Anfrage nach medizinischer Hilfe verweigert worden sein.

Seit langem steht die Verhängung von Schubhaft in der Kritik. Insbesondere der unverhältnismäßige Vollzug wird in Frage gestellt. Die Haftdauer ist viel zu lange und den Gefangenen stehen kaum Rechtsmittel zur Verfügung. Sie sind der Willkür der Polizei ausgeliefert. Ein deutliches Zeichen dafür ist, dass ab den 1990er Jahren die Dauer von Hungerstreiks, die es braucht, bis ein Gefangener wegen Haftunfähigkeit entlassen wird, im Vergleich zu früher viel länger geworden ist.
Zynisch ist eine Information des Innenministeriums an die Gefangenen: „Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie freiwillig ausreisen. Dadurch kann die Dauer der Schubhaft sehr stark verkürzt werden.“
Menschen sollen durch die Verhängung von Schubhaft oder die Internierung in Abschiebelagern wie jenem am Bürglkopf zur freiwilligen Ausreise gezwungen werden. Auf ihre Gesundheit wird dabei kaum Rücksicht genommen.
In den vergangenen 10 Jahren gab es fünf Todesfälle in Wiener Abschiebegefängnissen, die bekannt geworden sind. Das letzte bekannte Opfer der österreichischen Behörden war ein tschetschenischer Asylsuchender, Ramses.

„Für den Verstorbenen spielt es keine Rolle, an wessen Nachlässigkeit er gestorben ist. Dies ist nicht der erste Todesfall eines tschetschenischen Flüchtlings in einem Abschiebungsgefängnis infolge vorzeitiger medizinischer Hilfe. Flüchtlinge sind immer noch nicht sehr gut mit den Funktionen von Strafverfolgungsbehörden oder Justiz vertraut, für sie ist eine Person in Uniform dieselbe.“, so Khuseyn Iskhanov in einem Interview mit Ichkeria.at.