Birgit Hebein – Keine Kürzungen und Deckelungen. Kein Rückbau des Sozialstaates, sondern aktive Arbeitsmarktpolitik. Das ist der Wiener Weg.

Durch das Scheitern einer gemeinsamen 15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung ist die bundesweite Regelung mit Ende des Jahres 2016 ausgelaufen. Während andere Bundesländer mit restriktiven Regelungen vor allem Symbolpolitik betreiben und bei den Schwächsten Kürzungen vornehmen, hat sich Wien bewusst für einen anderen Weg entschieden:

  • Keine Kürzungen und Deckelungen
  • Kein Rückbau des Sozialstaates, sondern aktive Arbeitsmarktpolitik
  • Ziel ist es, möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und aus der Mindestsicherung herauszuholen. Das bringt Wien wesentlich mehr, als den Mindestsicherungsbetrag zu kürzen und damit Wohnungslosigkeit und Armut zu forcieren.
  • Besonders junge Menschen werden gefördert.

HIER DIE ECKPUNKTE DER WIENER MINDESTSICHERUNG NEU

1. Neues Ausbildungs- und Beschäftigungspaket

Größtes Augenmerk bei der Novelle des Mindestsicherungsgesetzes wird darauf gelegt, dass MindestsicherungsbezieherInnen am Arbeitsmarkt Fuß fassen und einer Erwerbstätigkeit nachkommen können. Besonders junge Menschen werden gefördert, denn in dieser Gruppe ist die Gefahr, auf Dauer Mindestsicherung zu beziehen sehr groß.

Mindestsicherung für Jugendliche und junge Erwachsene​

Jugendliche bis 25: Wien schafft 6.700 zusätzliche Angebote an Ausbildung, Beschäftigung und Qualifizierung für junge Menschen bis 25. Es gibt eine Übergangsfrist von 4 Monaten, in denen sie sozialarbeiterisch betreut werden, dann müssen sie sich entscheiden, sonst wird BMS gekürzt.

18 bis 21 im Haushalt der Eltern ohne Ausbildung/Beschäftigung € 418,88 (wie bisher);mit Ausbildung/Beschäftigung € 628,32

21 bis 25-jährige im Haushalt der Eltern: bisher zugerechneter Wohnkostenanteil entfällt (weil bei Eltern abgedeckt); ohne Ausbildung € 418,88; mit Ausbildung/Beschäftigung € 628,32

18 bis 25-jährige im eigenen Haushalt: ohne Ausbildung Beschäftigung € 628,32, mit Ausbildung Beschäftigung € 837,76​

2. Neuer Beschäftigungsbonus als Anreiz

Wer arbeitet, hat etwas davon: Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bei gleichzeitigem BMS-Bezug werden künftig nicht angerechnet.

Und bei längerfristiger Beschäftigung (durchgängige
Erwerbstätigkeit von einem Jahr bzw. einem halben Jahr bei Menschen unter 25 Jahren) winkt ein zusätzlicher Bonus.

3. Neue Sachleistungen

Bisher gibt es in der Wiener Mindestsicherung mit der Energieunterstützung eine konkrete und sinnvolle Sachleistung, um bei Wohnen und Energie nachhaltig unterstützen zu können. Aufbauend darauf sollen mit der neuen Wiener Mindestsicherung weitere Sachleistungen eingeführt werden, damit Notlagen leichter dauerhaft über- wunden werden.

4. Mehr Gleichstellung von Frauen und Männern

Gleichstellung wird im Gesetz verankert. In Zukunft wird es in einem Haushalt möglich sein, die Auszahlung der Mindestsicherung auf getrennte Konten zu beantragen. Das unterstützt Frauen in Lebensgemeinschaften und Familien.

5. Mehr Klarheit über Rechte, Pflichten und Sanktionen

Im Gesetz werden erstmals Rechte sowie klare, transparente und nachvollziehbare Regeln verankert. Weiters stehen dem umfangreichen Unterstützungsangebot für WMS-BezieherInnen entsprechende Regeln und Maßnahmen bei Verstößen gegenüber.

6. Mehr Transparenz

Vier mal jährlich wird ein Bericht über die Wiener Mindestsicherung publiziert.

 

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