Das noch von Rot-Schwarz beschlossene Fremdenrechtspaket tritt morgen in Kraft. Zentral: Abgelehnte Asylwerber können länger in Schubhaft genommen werden.

Noch vor einer (möglichen) türkis-blauen Koalition wird das Fremdenrecht erneut verschärft – ein Beschluss der alten rot-schwarzen Regierung, der am 1. November in Kraft tritt. Die härteren Maßnahmen gegen abgelehnte Asylwerber sollen laut Noch-Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) dazu dienen, “ künftig rascher für klare Verhältnisse bei Migranten ohne Bleiberecht zu sorgen.“

Das sind die wichtigsten Punkte

– Die Schubhaft kann auf bis zu sechs Monate (Erwachsene) und drei Monate (für mündige Minderjährige) verhängt werden. Bisher war das nur für vier beziehungsweise zwei Monate möglich. In besonderen Fällen kann die Schubhaft für 18 Monate ununterbrochen angewendet werden.

Schon bei Anklage soll Asylrecht fallen

– Das Asyl soll künftig nicht erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung eines Migranten aberkannt werden können, sondern bereits bei Anklageerhebung, Betreten auf frischer Tat oder Verhängung von Untersuchungshaft.

– Über jene Flüchtlinge, die nach einem negativen Asylbescheid Österreich nicht verlassen wollen, kann Beugehaft verhängt werden. Außerdem kann die Grundversorgung aberkannt werden.

– Wer trotz negativen Bescheids nicht ausreist oder nach einer Ausreise wieder zurück nach Österreich kommt, muss mit einer Strafe zwischen 5.000 und 15.000 Euro rechnen oder sechs Wochen ins Gefängnis gehen.

– Für Flüchtlinge gilt künftig eine Residenzpflicht

Flüchtlinge dürfen für NGOs arbeiten

Ab nächstem Jahr können Asylwerber auch für gemeinnützige Tätigkeiten bei NGOs eingesetzt werden.

http://www.heute.at